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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Die Meldebehörde der Stadt Neuhaus am Rennweg übermittelt nach § 58c, Abs. 1, Satz 1, des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) bis 31. März 2026 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

zum Zweck der Übersendung von

Informationsmaterial nach Absatz 2

folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift.

(Absatz 2): Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch sollte bis 28.02.2026 bei der Meldebehörde vorliegen. Hierfür reicht ein einfacher formloser Antrag mit Namen, Vornamen und Anschrift und Klarstellung, dass der Weitergabe der Daten an die Bundeswehr widersprochen wird.

Uwe Scheler

Bürgermeister