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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2025
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

Unser Zeichen 56069318

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgendes Flurstück ist von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Scheibe

Flur:

4

Flurstück:

323

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom: 05.01.2026 bis 04.02.2026

in der Zeit von:

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, den 01.12.2025

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Datenführung

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen