Beschluss-Nr. 8/36/05/2024 vom 02.12.2024
Die Niederschrift der Sitzung 8/02 des Stadtrates vom 16.09.2024 - Öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/37/05/2024 vom 02.12.2024
Es wird beschlossen:
| 1. | den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Wärmeversorgung GmbH Neuhaus am Rennweg mit einer Bilanzsumme von 3.210.674,76 € und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 zu bestätigen. |
| 2. | den sich ergebenden Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 319.416,55 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
| 3. | den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat, bestehend aus den Mitgliedern, |
| - | Herr Scheler, Uwe, |
| - | Herr Schröder, Thomas, |
| - | Frau Reißmann, Daniela, |
| - | Herr Ehspanner, Manfred, |
| - | Herr Haag, Frank, |
|
| für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen. |
| 4. | den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer, Herrn Scherf, Ansgar, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/38/05/2024 vom 02.12.2024
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 0600.9400 - Baumaßnahmen Bürgerhaus - im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 200.000,00 Euro werden genehmigt.
Die Deckung kann durch entsprechende Minderausgaben beim noch verfügbaren Haushaltsrest bei HH-Stelle 0600.9352 (Beschaffungen Bürgerhaus) im Haushaltsjahr 2024 gewährleistet werden. Der Haushaltsausgaberest ist deshalb mit einem Teilbetrag in Höhe von 200.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 in Abgang zu stellen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/39/05/2024 vom 02.12.2024
Der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/40/05/2024 vom 02.12.2024
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan einschließlich aller Bestandteile und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/41/05/2024 vom 02.12.2024
Die Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 03.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/42/05/2024 vom 02.12.2024
Es wird beschlossen, im Kulturhaus, Eisfelder Straße 5, 98724 Neuhaus am Rennweg als Voraussetzung für eine Verpachtung des Gebäudes im Jahr 2025 Baumaßnahmen zur Sanierung und Reparatur der Heizungsanlage im Umfang von 85.000 Euro durchzuführen und das Vorhaben entsprechend in den Haushaltsplan 2025 einzuordnen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die Förderung des Vorhabens im Jahr 2025 aus Mitteln der Städtebauförderung und - soweit zusätzlich möglich - gemäß weiterer einschlägiger Förderrichtlinien zu beantragen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/43/05/2024 vom 02.12.2024
Es wird beschlossen, die Sonderzuweisung für - Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetztes - in Höhe von 64.274,40 € gemäß der Positivliste des Zuwendungsbescheides in Anlage 1 bei HH-Stelle 5730.9403 für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 € auf dem Dach der Schwimmhalle zu verwenden. Die Realisierung des Projektes kann aufgrund einer geplanten Dachsanierung erst im Jahr 2025 durchgeführt werden, somit ist auch eine Übertragung der Mittel auf das Haushaltsjahr 2025 erforderlich.
Die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 5730.9403 in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2025 werden genehmigt.
Deren Deckung ist im Haushaltsjahr 2025 durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 5730.3610 - Zuweisung für Investitionen in den Klimaschutz - in Höhe von 64.274,40 € gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/44/05/2024 vom 02.12.2024
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Offenlage des vom Planungsbüro Werneke gefertigten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kunstgarten Nußmann“, OT Steinheid, mit Planstand 28.06.2024 gemäß Anlagen 1, 2 und 3 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB. |
| 2. | Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Stadtrat die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen. Die Gemeinde muss gemäß § 4 Abs 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einholen. Die Behörden und Träger haben auch Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zur Verfügung zur stellen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlagen liegen vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/46/05/2024 vom 02.12.2024
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/47/05/2024 vom 02.12.2024
| 1. | Es wird beschlossen, den Bauabschnitt der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt L1112 Hauptstraße im Ortsteil Scheibe-Alsbach von Abzweig „Unterlandstraße“ bis Abzweig „Am Rennsteig“ als Hauptverkehrsstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes zu klassifizieren. |
| 2. | Es wird beschlossen, den Bauabschnitt der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt L1112 Scheibener Straße im Ortsteil Limbach von Abzweig B281 bis Abzweig „Scheibener Straße“ / „Am Rennsteig“ als Hauptverkehrsstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes zu klassifizieren. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/48/05/2024 vom 02.12.2024
Die Erstreckungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg auf die Ortsteile Lichte und Piesau gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/49/05/2024 vom 02.12.2024
Die Erstreckungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg auf die Ortsteile Lichte und Piesau gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/50/05/2024 vom 02.12.2024
Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Nutzung des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) und der Einrichtungen der Feuerwache der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/51/05/2024 vom 02.12.2024
| 1. | Die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beschlossen. |
| 2. | Das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) der Stadt Neuhaus am Rennweg als rechtlich unselbständiger Regiebetrieb wird überwiegend aus Entgelten finanziert und ist gemäß § 12 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) eine kostenrechnende Einrichtung. Ab 01.01.2025 wird das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) als Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 des Körperschaftssteuergesetzes geführt. Die vom FTZ erbrachten Dienst- und Sachleistungen unterliegen deshalb den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/45/05/2024 vom 02.12.2024
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt, gemäß § 2 Abs.1 BauGB für das Flurstück 7/1 (Teilfläche) der Gemarkung Alsbach gemäß Anlage 1 i. S. d. §12 BauGB i. V. m. §30 Abs.2 BauGB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan gem. Anlage 1 ersichtlich. |
| 2. | Als Vorhabensträger gem. §12 BauGB tritt die MAXX Solar & ENERGIE GmbH & Co.KG, Lauchaer Höhe 14, 99880 Waltershausen auf. |
| 3. | Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 30.12.2024 bis 13.01.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.