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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 14/2024
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Schmalenbuche

Flur:

2

Flurstücke:

18, 20, 735/26, 734/22, 578/13, 577/11,612/12, 514/9

Gemarkung:

Lichte

Flur:

8

Flurstücke:

765, 806, 807, 809

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom: 02.01.2025 bis 03.02.2025

in der Zeit von:

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, den 04.12.2024

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Datenführung

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen