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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 14/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Geltungsbereich, Stand 04.04.2023

über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Einbeziehungssatzung „Gemeindeweg - Ortsteil Siegmundsburg“

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2023 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Gemeindeweg - Ortsteil Siegmundsburg“ mit Geltungsbereich (Stand 04.04.2023) gebilligt.

Der Geltungsbereich zur Einbeziehungssatzung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücks-Nr. 188/3, 188/7 und 188/13 der Gemarkung Siegmundsburg. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 4.000 m². Die Flurstücke sollen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Der Geltungsbereich ist aus untenstehendem Lageplan ersichtlich.

Der gebilligte Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Gemeindeweg - Ortsteil Siegmundsburg“ mit Geltungsbereich (Stand 04.04.2023)

kann im Zeitraum vom 06.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg,

Zimmer 1.17,

Marktstraße 2,

98724 Neuhaus am Rennweg,

zu den allgemeinen Dienstzeiten

Montag bis Mittwoch

von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr

und auf der Internetseite der Stadt Neuhaus am Rennweg unter dem Link

https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bauleitplanung/liste

eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die planungsrelevanten Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Stadt Neuhaus am Rennweg unter Bauleitplanung eingestellt und können unter der Adresse https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bauleitplanung/liste eingesehen und abgerufen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Stadt Neuhaus am Rennweg, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Bürgerhaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung. Eine Erörterung erfolgt auch telefonisch unter Tel. Nr. 03679/7902-74.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 14.02.2024 (Datum des Posteingangs bei der Stadt Neuhaus am Rennweg) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neuhaus am Rennweg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieser Einbeziehungssatzung nicht durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung der Bauleitplanverfahren eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg innerhalb der o.g. Dienstzeiten und unter https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bauleitplanung/liste die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Die Räumlichkeiten des Bürgerhauses sind barrierefrei zugänglich.

Neuhaus am Rennweg, den 09.12.2024

Scheler  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister