Titel Logo
Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 14/2024
1. Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

von Landschaftspflegemaßnahmen in der Gemarkung Wallendorf (Wiesengrund im Hölltal)

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt Landschaftspflegemaßnahmen, in Form von Entbuschungen bzw. Gehölzentnahmen von Jung- und einigen Altbäumen im Wiesengrund des Hölltals bei Geiersthal in der Gemarkung Wallendorf umzusetzen. Weiterhin ist eine regelmäßige Pflegemahd mit Beräumung angedacht, solange sich kein Nutzer für die Wiesenbereiche findet. Diese Maßnahmen sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des „Sonderfonds Insektenschutz“ in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Ziel des Projekts ist, die überregional bedeutsamen und artenreichen Bergwiesen in einem guten Zustand zu erhalten. Grundlage hierfür bildet die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der Europäischen Union. Nach dieser steht der auf den Maßnahmenflächen vorkommende Lebensraumtyp „Berg-Mähwiese“ unter Schutz. Zum Erhalt dieser kostbaren Kulturlandschaft ist Nutzung und Pflege vonnöten, um der Gehölzsukzession entgegenzuwirken und die artenreiche Flora zu erhalten. Die Arbeiten sollen möglichst schonend durchgeführt werden.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 65 Abs. 1 und 2 - Duldungspflicht - sowie dem Thüringer Naturschutzgesetz § 30 - Duldungspflicht - haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Vom Großteil der Eigentümer liegt die schriftlichen Zustimmungserklärungen dem Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. vor. Für die folgenden Flurstücke konnten leider keine Eigentümer ermittelt werden. Diese werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung informiert:

Gemarkung Wallendorf, Hölltal - Lichte

Flur:

0

Flurstücke:

409/10, 409/12, 409/15, 409/16, 409/19, 409/22, 409/23, 409/27

Die Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unter genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der Unteren Naturschutzbehörde Sonneberg zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gerne bis zum 17.01.2025 an die genannten Stellen weitergeben.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Ansprechpartner:

Landratsamt Sonneberg

Umweltamt

SG Naturschutz / Landschaftspflege

Bahnhofstr. 66

96515 Sonneberg

Tel.: 03675 871415

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

Rennsteigstr. 18

98673 Eisfeld

OT Friedrichshöhe

Tel.: 036704 80597

E-Mail: c.arnold@lpv-thueringer-wald.de