Beschluss-Nr. 351/32/2023 vom 23.01.2023
Die Niederschrift der 31. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2022 - Öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 352/32/2023 vom 23.01.2023
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 2 wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 06.03.2023 bis 19.03.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.
Hinweis:
Der Beschluss erhielt die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stadtratsmitglieder, nicht aber die Mehrheit der Stimmen aller Stadtratsmitglieder gemäß § 20 Abs. 1, letzter Satz, der Thüringer Kommunalordnung.
Deshalb kann der Beschluss nicht vollzogen werden.
Beschluss-Nr. 353/32/2023 vom 23.01.2023
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 2 wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 06.03.2023 bis 19.03.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.
Beschluss-Nr. 354/32/2023 vom 23.01.2023
Es wird beschlossen, dass die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (0501326) im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/2022 zur o.g. Gemeinschaftsmaßnahme aufgehoben und die Gemeinschaftsmaßnahme bis zur abschließenden Klärung einer zufriedenstellenden technischen Lösung und der rechtlichen Zuständigkeit einschließlich Kostentragung für die Ableitung des Außengebietswassers verschoben wird.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 355/32/2023 vom 23.01.2023
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt.
Der abgelehnte Beschluss lautet:
Es wird beschlossen, den Beschluss Nr. 338/31/2022 vom 19.12.2022 über das Bauprogramm für die Dorststraße im Ortsteil Lichte um die erforderlichen Baumaßnahmen zur Außengebietsentwässerung unter Kostentragung durch die Stadt Neuhaus am Rennweg zu erweitern. Die erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen einer ergänzenden Beauftragung an die Straßen-, Tief- und Hochbauplanung GmbH (sthp) Suhl, Erich-Krempel-Straße 12, 98527 Suhl vergeben werden.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 356/32/2023 vom 23.01.2023
Es wird beschlossen, dass in Abänderung des Beschlusses mit der Nummer 337/31/2022 vom 19.12.2022 das Bauprogramm in Bezug auf die Planung der Bushaltestellen Nr. 3 - Bushaltestelle rechts, Hausnummer 197 - und Nr. 4 - Bushaltestelle links gegenüber Zufahrt Einkaufszentrum - inkludiert der Querungshilfe entsprechend der beigefügten Planung gemäß Anlage 1 ausgeführt werden soll.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 06.03.2023 bis 19.03.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.
Beschluss-Nr. 357/32/2023 vom 23.01.2023
Die überplanmäßigen Ausgaben bei der HH-Stelle 9000.8100 - Gewerbesteuerumlage - in Höhe von 173.123 € im Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.
Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 9000.0030 - Gewerbesteuer - im Haushaltsjahr 2022 gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 358/32/2023 vom 23.01.2023
Die weiteren außerplanmäßigen Ausgaben im Unterabschnitt 4995 - Ukrainehilfe - für die Versorgung, Unterbringung und Betreuung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in der Stadt Neuhaus am Rennweg einschl. der Ortsteile im Rahmen eines Budgets in Höhe von 31.146 €, insgesamt damit nunmehr 61.146 Euro, im Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.
Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 4995.1780 - Spenden für Ukrainehilfe - in Höhe von 5.584 Euro und Minderausgaben bei HH-Stelle 9000.8320 - Kreisumlage - in Höhe von 25.562 Euro im Haushaltsjahr 2022 gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 359/32/2023 vom 23.01.2023
Es wird beschlossen:
| 1. | Gemäß der Einzelaufstellung in der Anlage werden im Haushaltsjahr 2022 im Vermögenshaushalt neue Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 1.421.474,10 Euro gebildet und im Rahmen fortlaufender Maßnahmen auf das Haushaltsjahr 2023 übertragen. |
| 2. | Gemäß Einzelaufstellung in der Anlage werden im Haushaltsjahr 2022 im Vermögenshaushalt alte Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 1.043.102,92 Euro im Rahmen fortlaufender Maßnahmen auf das Haushaltsjahr 2023 weiter übertragen. |
| 3. | Gemäß Einzelaufstellung in der Anlage werden im Haushaltsjahr 2022 im Vermögenshaushalt nicht in Anspruch Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 506.103,91 Euro zur Abschlussverbesserung im Haushaltsjahr 2022 verwendet und nicht weiter übertragen. |
| 4. | Gemäß Einzelaufstellung in der Anlage werden im Haushaltsjahr 2022 im Vermögenshaushalt alte Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 355.925,40 Euro zur Abschlussverbesserung im Haushaltsjahr 2022 in Abgang gestellt. Der Betrag von 355.925,40 Euro ist zum Abschluss des Haushaltsjahres 2022 der allgemeinen Rücklage zuzuführen und im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von neuen investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 360/32/2023 vom 23.01.2023
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schwimmhalle am Rennsteig gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 07.02.2023 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 06.03.2023 bis 19.03.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schwimmhalle am Rennsteig vom 07.02.2023 wird nachstehend bekannt gemacht.