Im Rahmen der Jugendschöffenwahl sucht der Landkreis Sonneberg derzeit wieder Freiwillige, die sich ehrenamtlich als Jugendschöffen einbringen wollen.
Sonneberg, 2. Februar 2023 - Das Jugendamt des Landkreises Sonneberg bereitet gegenwärtig die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen vor. Die Wahlperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Das Verfahren ist äußerst aufwendig, an bestimmte Fristen gebunden und erfordert deshalb einen frühzeitigen Beginn mit den Wahlvorbereitungen.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden bei den Amtsgerichten und in der Jugendkammer beim Landgericht in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt, besitzen das gleiche Stimmrecht wie der oder die hauptamtlichen Richterinnen und Richter und unterstützen diese bei der Entscheidungsfindung. Bewerben können sich alle Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wesentliche Voraussetzungen sind weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft, die Beherrschung der deutschen Sprache und der Hauptwohnsitz im Landkreis Sonneberg; auch ein eingetragener Zweitwohnsitz im hiesigen Landkreis ist bei überwiegendem Aufenthalt hier ausreichend. Neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beachtenden Bestimmungen und den Hinderungs- bzw. Ausschlussgründen sollen die betreffenden Personen erzieherisch befähigt sein sowie möglichst über Erfahrungen in der Jugendarbeit verfügen.
Vorschläge für dieses Ehrenamt können von Parteien oder Organisationen, Vereinigungen und von freien Trägern der Jugendhilfe beim Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Bahnhofstraße 66 in 96515 Sonneberg unterbreitet werden. Persönliche Bewerbungen sind ebenfalls zulässig.
Die Vorschlagslisten werden durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt und sodann dem zuständigen Wahlgremium beim Amtsgericht Sonneberg zugeleitet.
Als Schöffin bzw. Schöffe sind die gewählten Personen ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtliche Richter und damit Teil der Rechtsprechung. Sie erfüllen demnach eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat.
Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen für das Jugendschöffenamt können ab sofort im Jugendamt des Landratsamtes Sonneberg zu den bekannten Sprechzeiten abgeholt oder auch telefonisch angefordert werden. Als Ansprechpartner stehen Frau Jessica Rudolph unter 03675/871-212 bzw. via Mail Jessica.Rudolph@lkson.de und Herr Hans-Dieter Schott unter 03675/871-268 bzw. via Mail Dieter.Schott@lkson.de gerne zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch ein persönlicher Gesprächstermin im Jugendamt vereinbart werden.