Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
In der Gemeinde: Neuhaus am Rennweg
| Gemarkung: | Neuhaus |
| Flur: | 9 |
| Flurstücke: | 1329, 1332, 1333, 1349, 1350, 1353, 1356, 1357,1362, 1363, 1367, 1370; |
| Flur: | 11 |
| Flurstücke: | 1500/1, 1500/2, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1510, 1512, 1515 |
wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 01.03.2024 bis 05.04.2024 in der Zeit:
| von Montag bis Freitag | 08.00 bis 12.00 |
| von Montag bis Donnerstag | 13.00 bis 15.30 |
in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden, wobei die aktuell geltenden Hygieneregeln beim Besuch der Dienststelle zu beachten sind.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, 08.02.2024
Im Auftrag
Peter Stake
Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung