Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossen findet am
Mittwoch, den 05.03.2025 um 18:00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses der Stadt Neuhaus am Rennweg, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| 3. | Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen anhand des Jagdkatasters |
| 4. | Bericht des Jagdvorstandes über das zurückliegende Pachtjahr 04/2024 bis 03/2025 |
| 5. | Bericht der Jagdpächter zum aktuellen Stand des Abschussplanes |
| 6. | Bericht des Kassenführers |
| 7. | Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer |
| 8. | Entlastung des Vorstandes |
| 9. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagd |
| 10. | Vorschläge und Diskussion zur Verwendung der aus den vergangenen Jahren angesammelten Rücklage |
| 11. | Anträge und Anfragen |
| 12. | Sonstiges |
| 13. | Schlusswort des Jagdvorstehers und Verabschiedung |
Die Versammlung der Jagdgenossen ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat sich jeder Jagdgenosse mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Die schriftliche Vollmacht muss mindestens enthalten:
| - | Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtgebers |
| - | Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtnehmers |
| - | vertretene Fläche (Flurstücks-Nr. und Gemarkung) |
| - | Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Vollmachtnehmer zur Vertretung bei der Mitgliederversammlung ermächtigt ist |
| - | Ort und Datum der Vollmachtserteilung |
Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren.
gez.: Uwe Scheler
- Jagdvorsteher -