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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 2/2026
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Stadtrates

Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 8/149/14/2026 vom 02.02.2026

Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/13 des Stadtrates vom 08.12.2025 - Öffentlicher Teil - wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/150/14/2026 vom 02.02.2026

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/151/14/2026 vom 02.02.2026

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/152/14/2026 vom 02.02.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek „WissensWerk“ der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 1.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/153/14/2026 vom 02.02.2026

Den vom Landratsamt Sonneberg mit Schreiben vom 13.01.2026 im Rahmen der Rechtsaufsicht mitgeteilten Maßgaben und Hinweisen zur Friedhofssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg, beschlossen am 08.12.2025 (Beschluss-Nr. 8/136/13/2025), wird beigetreten.

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt die geänderte Fassung der Friedhofssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 1.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/154/14/2026 vom 02.02.2026

Den vom Landratsamt Sonneberg mit Schreiben vom 02.02.2026 im Rahmen der Rechtsaufsicht mitgeteilten Maßgaben und Hinweisen zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beigetreten.

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt die geänderte Fassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 1.

Der Beschluss Nr. 8/137/13/2025 vom 08.12.2025 wird aufgehoben.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/155/14/2026 vom 02.02.2026

Es wird beschlossen, für die Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt L1145, Sonneberger Straße, 2. BA in Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer neuen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn in der Stichstraße „Igelskuppe“, mit den Zweckverband Rennsteigwasser, im Gesamtumfang von 23.300,00 Euro (brutto) zu bestätigen.

Die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 6302.9400 - in Höhe von 23.300,00 € im Haushaltsjahr 2026 werden genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 erfolgt aus Minderausgaben innerhalb der HH-Stelle 6302.9400, da die Schlussrechnung der Maßnahme erst im Jahr 2027 zu erwarten ist. Für das Haushaltsjahr 2027 ist daher eine Erhöhung der HH-Stelle 6302.9400 in Höhe von 23.300,00 € einzuplanen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/156/14/2026 vom 02.02.2026

Es wird beschlossen, ein Teilstück der Straße „Am Alsbachberg“ in Ortsteil Scheibe-Alsbach (siehe Anlage) als Anliegerstraße zu klassifizieren und eine Abschnittsbildung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes vorzunehmen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/157/14/2026 vom 02.02.2026

Es wird beschlossen, die Jahresantrag 2026 zur Städtebauförderung in dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne BL-LZ“ gemäß der Anlage 1 fristgerecht zum 28.02.2025 beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus

Beschluss-Nr. 8/158/14/2026 vom 02.02.2026

Es wird beschlossen, die Förderanträge bei der RAG LEADER Hildburghausen/Sonneberg gemäß Anlage 1 für die Maßnahme „Zentrum Neuhaus am Rennweg - Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch touristische Kleinmaßnahmen“ sowie den Förderantrag gemäß Anlage 2 für die Maßnahme „Neuhaus am Rennweg - Regionale Holzskulpturen“ fristgemäß zum 15.02.2026 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR Meiningen) einzureichen.

Die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 6800.9403 - Baumaßnahmen Zentrum Neuhaus am Rennweg - in Höhe von 22.500 Euro im Haushaltsjahr 2026 werden genehmigt. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 6800.3612 - Einnahmen aus Fördermitteln - in beantragter Höhe von 22.500 Euro gewährleistet. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 9.250 Euro ist durch noch verfügbare Haushaltsausgabereste aus Vorjahren bei HH-Stelle 6800.9403 sichergestellt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 03.02.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 02.03.2026 bis 16.03.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus