Beschluss-Nr. 8/61//06/2025 vom 03.03.2025
Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/04 des Stadtrates vom 25.11.2024 - Öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/62/06/2025 vom 03.03.2025
Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/05 des Stadtrates vom 02.12.2024 - Öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/63/06/2025 vom 03.03.2025
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die neu gefassten Übereignungsverträge mit der IGR gGmbH, vertreten durch Frau Antonia Sturm, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl für die Standorte 2 - Cortenstahl-Pavillon Ortsteil Limbach - und 3 - Skulptur Verkehrskreisel Neuhaus am Rennweg - des Projektes „Weihnachtsland am Rennsteig“ gemäß Anlagen 1 und 2 zu unterzeichnen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlagen liegen vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/64/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 27.08.2024, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 10.10.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 18.12.2024 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 1 fest.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/65/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 27.08.2024, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 10.10.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 18.12.2024 für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/66/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt den Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 27.08.2024, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 10.10.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 18.12.2024 für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Neuhaus am Rennweg und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit Beschlüssen Nr. 8/64/06/2025, 8/65/06/2025 und 8/66/06/2025 vom 03.03.2025 die Jahresrechnung 2022 der Stadt Neuhaus am Rennweg festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Die festgestellte Jahresrechnung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und über die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Beschluss-Nr. 8/67/06/2025 vom 03.03.2025
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 9000.8100 - Gewerbesteuerumlage - im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 95.310,00 Euro werden genehmigt.
Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei HH-Stelle 9000.0030 - Gewerbesteuer - im Haushaltsjahr 2024 gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/68/06/2025 vom 03.03.2025
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/69/06/2025 vom 03.03.2025
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 8/70/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 03.03.2025 nachfolgende Stadtratsmitglieder der CDU-Fraktion als Mitglieder bzw. Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses:
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
| CDU | Tobias Rosenbaum | Daniela Reißmann |
| CDU | Arnd Müller | Markus Büttner |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/71/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 03.03.2025 nachfolgende Stadtratsmitglieder der CDU-Fraktion als Mitglieder bzw. Stellvertreter des Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus:
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
| CDU | Tobias Rosenbaum | Sven Quade |
| CDU | Thomas Rädlein | Daniela Reißmann |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/72/06/2025 vom 03.03.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 03.03.2025 Stadtratsmitglied Thomas Rädlein (CDU) als Mitglied des Aufsichtsrates der WBF GmbH.
Die Bestellung des ehemaligen Stadtratsmitgliedes Henry Worm (CDU) als Mitglied des Aufsichtsrates der WBF GmbH endete bereits am 31.12.2024 mit der Niederlegung des Stadtratsmandates.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/73/06/2025 vom 03.03.2025
Für die Tubing-Anlage im Ortsteil Siegmundsburg wird folgendes beschlossen:
| 1. | Die Betreibung der Anlage wird nicht weiterverfolgt. |
| 2. | Die Anlage wird zum 01.04.2025 stillgelegt. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen der technischen Anlage bzgl. einer möglichen späteren Wiederinbetriebnahme sollen durchgeführt werden. |
| 3. | Alle für den Betrieb abgeschlossenen Versicherungsleistungen sowie regelmäßige Prüfungen der technischen Anlagen werden gekündigt/eingestellt. |
| 4. | Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Mitteilung zu geben, dass es sich um eine „Anlage ohne Betreibung“ handelt. |
| 5. | Es wird angestrebt, dass vorhandene Liftgebäude sowie das Sanitärgebäude an einen in Siegmundsburg ortsansässigen Verein für einen Freizeitbetrieb zu verpachten. |
| 6. | Der Betriebskostenzuschuss bei HH-Stelle 5622.7180 in Höhe von jährlich 21.600 € kann für die Entwicklung eines Ganzjahreskonzeptes an der Anlage bzw. die Instandhaltung der vorhandenen Gebäude verwendet werden. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 04.03.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |