Beschluss-Nr. 8/162/16/2026 vom 09.03.2026
Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/14. des Stadtrates vom 02.02.2026 - öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/163/16/2026 vom 09.03.2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 10.03.2026 nachfolgende Stadtratsmitglieder als Mitglieder bzw. Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses:
| Fraktion | Name | Vertreter |
| FWR/SPD | Thomas Schröder | Manfred Ehspanner |
| AfD | Alexandra Unger | Stephanie Triebel-Cornelißen |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/164/16/2026 vom 9.03.2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 10.03.2026 nachfolgende Stadtratsmitglieder als Mitglieder bzw. Stellvertreter des Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschusses:
| Fraktion | Name | Vertreter |
| FWR/SPD | Gerd Bäz | Holger Koch |
| AfD | Alexandra Unger | Stephanie Triebel-Cornelißen |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/165/16/2026 vom 09.03.2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestellt mit Wirkung vom 10.03.2026 nachfolgende Stadtratsmitglieder als Mitglieder bzw. Stellvertreter des Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus:
| Fraktion | Name | Vertreter |
| FWR/SPD | Manfred Ehspanner | Holger Koch |
| AfD | Stephanie Triebel-Cornelißen | Alexandra Unger |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/166/16/2026
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 5730.9403 - Baumaßnahmen Schwimmhalle Neuhaus am Rennweg - im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 250.000 Euro u.a. für die LED-Umrüstung der Deckenstrahler, die Erneuerung der Chlor- und PH-Wert-Anlage sowie für die Erneuerung des Kassen- und Zugangssystems werden genehmigt.
Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 9100.3100 durch eine überplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 200.000 Euro sowie durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 5730.3610 aus den Sonderzuweisungen gemäß Thüringer Klimapakt mit den Kommunen für das Jahr 2026 in Höhe von 50.000 Euro gewährleistet
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/167/16/2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt gemäß den einschlägigen Regelungen in § 28 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) sowie des § 4 der Friedhofssatzung vom 12. Februar 2026 die Schließung des städtischen Friedhofs Geiersthal auf dem Grundstück Flur-Nr. 235/81 der Gemarkung Geiersthal gemäß Anlage, im Ortsteil Lichte, zum 31.12.2055.
Mit der Schließung werden folgende Festlegungen getroffen:
| 1. | Neue Nutzungsrechte an einer Grabstätte werden nur bis ins Jahr 2040 vergeben. |
| 2. | Zusätzliche Beisetzungen in schon vorhandenen Grabstätten sind nur noch bis ins Jahr 2040 möglich. |
| 3. | Eine Verlängerung von Liegefristen an schon vorhandenen Grabstätten über den 31.12.2055 hinaus ist nicht möglich. |
| 4. | Nach Ablauf aller Ruhe- und Nutzungsfristen geht der Friedhof vollständig außer Betrieb. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung form- und fristgerecht öffentlich bekannt zu machen, die betroffenen Nutzungsberechtigten zu informieren und alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung zu treffen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/168/16/2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt gemäß den einschlägigen Regelungen in § 28 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) sowie des § 4 der Friedhofssatzung vom 12. Februar 2026 die Schließung des städtischen Friedhofs Lichte auf dem Grundstück Flur-Nr. 342/1 der Gemarkung Lichte gemäß Anlage, im Ortsteil Lichte, zum 31.12.2049.
Mit der Schließung werden folgende Festlegungen getroffen:
| 1. | Neue Nutzungsrechte an einer Urnengrabstätte werden nur bis ins Jahr 2034 und an einer Sarggrabstätte bis ins Jahr 2029 vergeben. |
| 2. | Zusätzliche Beisetzungen von Urnen in schon vorhandenen Grabstätten sind nur noch bis ins Jahr 2034 möglich. |
| 3. | Eine Verlängerung von Liegefristen an schon vorhandenen Grabstätten über den 31.12.2049 hinaus, ist nicht möglich. |
| 4. | Nach Ablauf aller Ruhe- und Nutzungsfristen geht der Friedhof vollständig außer Betrieb. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung form- und fristgerecht öffentlich bekannt zu machen, die betroffenen Nutzungsberechtigten zu informieren und alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung zu treffen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026. in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/169/16/2026 vom 09.03.2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt gemäß den einschlägigen Regelungen in § 28 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) sowie des § 4 der Friedhofssatzung vom 12. Februar 2026 die Teilschließung des städtischen Friedhofs Wallendorf auf den Grundstücken Flur-Nr. 301/4, 301/5 und 301/8 der Gemarkung Wallendorf, hier städtischer Teil gemäß Anlage, im Ortsteil Lichte, zum 31.12.2049.
Mit der Teilschließung werden folgende Festlegungen für den städtischen Teil getroffen:
| 1. | Nutzungsrechte an einer Grabstätte werden nur bis ins Jahr 2034 vergeben. |
| 2. | Zusätzliche Beisetzungen in schon vorhandenen Grabstätten sind nur noch bis ins Jahr 2034 möglich. |
| 3. | Eine Verlängerung von Liegefristen an schon vorhandenen Grabstätten über den 31.12.2049 hinaus ist nicht möglich. |
| 4. | Nach Ablauf aller Ruhe- und Nutzungsfristen geht der Friedhof vollständig außer Betrieb. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung form- und fristgerecht öffentlich bekannt zu machen, die betroffenen Nutzungsberechtigten zu informieren und alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung zu treffen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026. in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/170/16/2026 vom 09.03.2026
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt gemäß den einschlägigen Regelungen in § 28 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) sowie des § 4 der Friedhofssatzung vom 12. Februar 2026 die Schließung des städtischen Friedhofs Schmalenbuche auf dem Grundstück Flur-Nr. 738/258 der Gemarkung Schmalenbuche gemäß Anlage, in Neuhaus am Rennweg, zum 31.12.2056.
Mit der Schließung werden folgende Festlegungen getroffen:
| 1. | Neue Nutzungsrechte an einer Grabstätte werden nur bis ins Jahr 2041 vergeben. |
| 2. | Zusätzliche Beisetzungen in schon vorhandenen Grabstätten sind nur noch bis ins Jahr 2041 möglich. |
| 3. | Eine Verlängerung von Liegefristen an schon vorhandenen Grabstätten über den 31.12.2056 hinaus ist nicht möglich. |
| 4. | Nach Ablauf aller Ruhe- und Nutzungsfristen geht der Friedhof vollständig außer Betrieb. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung form- und fristgerecht öffentlich bekannt zu machen, die betroffenen Nutzungsberechtigten zu informieren und alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung zu treffen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026. in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/171/16/2026 vom 09.03.2026
Der Stadtrat beschließt, aus dem Grundstück der Gemarkung Geiersthal, Flurstück-Nr. 193/22 (Zeichenschule), mit einer Gesamtgröße von 6.175,00 m² die für die öffentliche Zuwegung erforderliche Verkehrsfläche herauszumessen. Veräußert wird somit lediglich die nach Durchführung der Trennvermessung verbleibende Teilfläche gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der erforderlichen Trennvermessung zu veranlassen, die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für die zu veräußernde Teilfläche zu beauftragen sowie die Liegenschaft öffentlich auszuschreiben.
Sämtliche Nebenkosten einschließlich der Gutachterkosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verhandlungen zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen. Bestandteil des Notarvertrages ist u.a. die Erfüllung einer Investitionsverpflichtung zur Werterhaltung, die binnen 5 Jahren nach Beurkundung nachzuweisen ist.
Das Gebäude Schulweg 16 (Zeichenschule) im Ortsteil Lichte wird bis zum 31.12.2026 vollständig durch die Stadt Neuhaus am Rennweg beräumt.
Eine vollständige Stillegung des Gebäudes ist aufgrund der im Dachgeschoss befindlichen vermieteten Wohneinheit nicht möglich. Sollte bis zum 31.12.2026 kein Verkauf zustande kommen, ist das Objekt - unter Berücksichtigung des bestehenden Mietverhältnisses - im Übrigen in einen gesicherten, nicht genutzten Zustand zu versetzen.
Die Zeichenschule wird in die Räumlichkeiten der neuen Stadtbibliothek „WissensWerk“ in Neuhaus am Rennweg mit integriert.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026. in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/172/16/2026 vom 09.03.2026
Es wird beschlossen
| 1. | das Grundstück in der Gemarkung Wallendorf mit der Flurstücks-Nr. 99/3 mit einer Fläche von 1.192,00 m² gemäß dem Lageplan in der Anlage 1 zu veräußern. |
| 2. | das Grundstück in der Gemarkung Wallendorf mit der Flurstück-Nr. 102/2 mit einer Fläche von 397,00 m² gemäß Lageplan in der Anlage 3 gemeinsam mit der Pfarrei zu Wallendorf zu veräußern. |
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines Verkehrswertgutachten zu veranlassen und die Liegenschaft öffentlich auszuschreiben.
Sämtliche Nebenkosten einschließlich der Gutachterkosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verhandlungen zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen. Bestandteil des Notarvertrages ist u.a. die Erfüllung einer Investitionsverpflichtung zur Werterhaltung, die binnen 5 Jahren nach Beurkundung nachzuweisen ist.
Das Gebäude Lamprechter Straße 14 im Ortsteil Lichte wird bis zum 31.12.2026 vollständig durch die Stadt Neuhaus am Rennweg beräumt.
Falls ein Verkauf bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen ist, ist das Objekt stillzulegen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 07.04.2026 bis 21.04.2026. in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.
Beschluss-Nr. 8/173/16/2026 vom 09.03.2026
Es wird beschlossen, dass die Stadt Neuhaus am Rennweg vorab des geplanten Rechtsformwechsels in eine Thüringer Wald Tourismus GmbH aus dem Regionalverbund Thüringer Wald e.V. austritt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Erklärungen fristgerecht gegenüber dem Regionalverbund Thüringer Wald e.V. abzugeben.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/174/16/2026 vom 09.03.2026
Es wird beschlossen, dass die Stadt Neuhaus am Rennweg aus dem Werratal Touristik e. V. austritt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Erklärungen fristgerecht gegenüber dem Werratal Touristik e.V. abzugeben.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 10.03.2026 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |