Sonneberg, 4. März 2026 - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg erinnert alle Geflügelhalter an die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt. Diese gilt in allen Hühner- und Putenbeständen - auch in Hobbyhaltungen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche. Tritt sie auf, ist die sogenannte Keulung der Tiere in dem betreffenden Betrieb rechtlich vorgeschrieben. Die Seuche verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche in Polen seit September 2024 und nun auch in Deutschland, in Brandenburg und in Bayern, ist die Lage angespannt.
„Die Krankheitsanzeichen beim Geflügel sind denen der Geflügelpest sehr ähnlich. Besonders auffällige erste Anzeichen für die Erkrankung sind der drastische Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier, wässriges Eiklar sowie dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der mitunter mit Blut durchmischt ist. Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100 Prozent“, erläutert die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landratsamtes Sonneberg, Dr. Bianca Milas.
Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome: Absolute Teilnahmslosigkeit, keine Futter- und Wasseraufnahme, massive Atemprobleme, geschwollene Augenlider und wegen des Sauerstoffmangels bläulich verfärbte Kämme. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.
Dem vorbeugenden Schutz vor der Newcastle Disease kommt besondere Bedeutung zu. Um flächendeckend Schutz vor der Tierseuche zu erreichen, ist es entscheidend, dass jeder Hühner- und Putenhalter seiner Impfpflicht gewissenhaft nachkommt. Seit über 30 Jahren gilt diese Impfpflicht für alle Hühner- und Putenhaltungen in Deutschland. Das bedeutet: Alle Hühner und Puten, auch die in Kleinstbeständen sind durch einen Tierarzt bzw. unter seiner Aufsicht gegen ND impfen zu lassen. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen.
Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand und auf Geflügelmärkte und -ausstellungen verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die ND geimpft worden ist. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft jährlich stichprobenartig den Impfstatus von Beständen. Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten.
„Genau wie bei der Geflügelpest ist auch die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels entscheidend. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören zum Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung, sowie Maßnahmen der Personalhygiene“, betont Dr. Bianca Milas abschließend.
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