Beschluss-Nr. 123/2023 vom 30.03.2023
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 05.04.2023 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 124/2023 vom 30.03.2023
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk mit einer Bilanzsumme von 900.645,61 Euro und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 werden bestätigt. |
| 2. | Der sich ergebende Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von insgesamt 1.224,02 Euro resultiert zu 6.385,86 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Trinkwasserversorgung“ saldiert mit 7.609,88 Euro aus dem Überschuss des Betriebszweiges „Abwasserentsorgung“ und wird auf die bereits entstandenen Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von 176.708,69 Euro angerechnet. Der neue Verlustvortrag ab dem 01.01.2022 beläuft sich auf 175.484,67 Euro. |
| 3. | Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt. |
| 4. | Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 05.04.2023 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 125/2023 vom 30.03.2023
Die Hauptsatzung der Gemeinde Goldisthal gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 05.04.2023 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 08.05.2023 bis 21.05.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschluss-Nr. 126/2023 vom 30.03.2023
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Goldisthal gemäß Anlage wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 05.04.2023 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Goldisthal vom 30. März 2023 wird nachstehend bekannt gemacht.