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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 4/2025
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

Frankental 1

98617 Meiningen — Meiningen, den 31.03.2025

Flurbereinigungsverfahren Stelzen

Az.: 3-3-0106

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Stelzen

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen, die

am Donnerstag, dem 22.05.2025, um 18:00 Uhr,

im Bürgerhaus Thüringer Hof“, Marktstraße 8,

in 96528 Schalkau stattfindet.

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 06.12.1994 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Stelzen als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Mit Änderungsbeschlüssen des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 22.04.1999, 19.06.2000, 10.08.2004 und 21.09.2012 wurde das Verfahrensgebiet geändert.

Für die Teilnehmergemeinschaft wurde ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und jeweils ein Stellvertreter gewählt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.

Durch das Ausscheiden mehrerer Mitglieder aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist eine Nachwahl von Stellvertretern erforderlich.

Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, dass die Zahl der Mitglieder des Vorstandes auf 9 festgesetzt wird. Aktuell besteht der Vorstand aus 9 ordentlichen Mitgliedern und einem Stellvertreter.

Die nachzuwählenden stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.

Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Hinweis:

Unter www.landentwicklung-online.thueringen.de/verfahren/flurbereinigungsverfahren/verfahren/3-3-0106-stelzen können eine Karte des Verfahrensgebietes Stelzen sowie der aktuelle Bearbeitungsstand des Flurbereinigungsverfahrens eingesehen werden.

Im Auftrag

gez.  — (DS)

Andreas Harnischfeger

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.