Zweigstelle Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
In der Gemeinde „Stadt Neuhaus am Rennweg“, Gemarkung Scheibe, Flur 4, Flurstück 323 wurde eine Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 05.05.2025 bis 04.06.2025 in der Zeit:
| Montag bis Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Donnerstag | 13.00 bis 15.30 Uhr |
und nach Vereinbarung
in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, 07.04.2025
Im Auftrag
Peter Stake
Sachbearbeiter Außendienst-Koordinierung