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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 4/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg



Einladung

zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neuhaus/ Lauscha

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossen findet am

21.05.2025 um 18.00 Uhr

im Gasthaus „Waldstüble“ in Ernstthal, Telleweg 27 statt.

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

3.

Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen anhand des Jagdkatasters

4.

Bericht des Kassenführers

5.

Bericht der Kassenprüfer

6.

Entlastung des Vorstandes

7.

Beschluss der Jagdsatzung

(Der Entwurf der Jagdsatzung liegt vom 05.05.2025 bis 19.05.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 216, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg zu den Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 07.15 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 07.15 bis 18.00 Uhr und Freitag von 07.15 bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.)

8.

Beschluss über den Reinertrag der Jagd

9.

Jahresabschussplan der Pächter

10.

Sonstiges

11.

Schlusswort

Die Versammlung der Jagdgenossen ist nicht öffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat sich jeder Jagdgenosse mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

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Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtgebers

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Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtnehmers

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Vertretene Fläche (Flurstücks-Nummer und Gemarkung)

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Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Vollmachtnehmer zur Vertretung bei der Mitgliederversammlung ermächtigt ist

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Ort und Datum der Vollmachtserteilung

Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren.

Für die Registrierung der Anwesenheit ist wegen der erforderlichen Rechtssicherheit von den Jagdgenossen, auch im Falle einer Vollmacht, ein gültiger Grundbuchauszug oder ähnliches zur Einsichtnahme vorzulegen.

Vera Weber

-Jagdvorsteher-