Beschluss-Nr. 8/57/2026 vom 24.03.2026
Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/08 des Gemeinderates vom 11.12.2025 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 26.03.2026 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/58/2026 vom 24.03.2026
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 1300.9352 - Beschaffungen Wasserwehrdienst - in Höhe von 3.045 Euro im Haushaltsjahr 2025 werden genehmigt.
Die Deckung ist durch eine entsprechend höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 26.03.2026 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/59/2026 vom 24.03.2026
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 4640.6720 - Erstattungen an Gemeinden für Mitbenutzung von Kindertagesstätten - in Höhe von 12.050 Euro im Haushaltsjahr 2025 werden genehmigt.
Die Deckung ist durch Minderausgaben bei HH-Stelle 7700.5500 - Fahrzeugkosten im Bauhof - in Höhe von 7.400 Euro und durch Minderausgaben bei HH-Stelle 8400.5420 - Energiekosten Kultur- und Vereinshaus - in Höhe von 4.650 Euro gewährleistet.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 26.03.2026 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/60/2026 vom 24.03.2026
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk mit einer Bilanzsumme von 622.395,54 Euro und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 werden bestätigt. |
| 2. | Der sich ergebende Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von insgesamt 17.933,71 Euro resultiert zu 3.779,88 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Trinkwasserversorgung" und zu 14.153,83 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Abwasserentsorgung" und wird auf die bereits entstandenen Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von 211.398,42 Euro angerechnet. |
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| Der neue Verlustvortrag ab dem 01.01.2025 beläuft sich auf 229.332,13 Euro. |
| 3. | Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt. |
| 4. | Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. |
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 26.03.2026 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk, der beschlossenen Behandlung des Jahresfehlbetrages 2024, des Lageberichtes der Werkleitung sowie des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers
Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat mit Beschluss Nr. 8/60/2026 vom 24.03.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk bestätigt, über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2024 beschlossen, den Lagebericht der Werkleitung gebilligt sowie der Werkleitung für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk, die beschlossene Behandlung des Jahresfehlbetrages 2024, der Lagebericht der Werkleitung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen gemäß § 25 Abs. 4 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung in der Zeit vom 04.05.2026 bis 18.05.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Beschluss-Nr. 8/61/2026 vom 24.03.2026
Es wird beschlossen, mit der IGR mbH, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl die in der Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung für das Rennsteigprojekt 2.0 abzuschließen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die hierfür erforderlichen Ausgaben bei HH-Stelle 5900.9870 für den investiven Zuschuss an die IGR mbH in Höhe von 1.900 Euro sind im Haushaltsplan 2026 entsprechend zu veranschlagen.
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 26.03.2026 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 04.05.2026 bis 18.05.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.