Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Verkehrsbauvorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.
| 1. | Der Erörterungstermin findet |
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| am 06. Juli 2023 ab 10.00 Uhr im Saal der Feuerwache (Schwarzburger Str. 47, 98724 Neuhaus am Rennweg) |
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| statt. |
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| Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde den Erörterungstermin bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden im Termin bekannt gegeben. |
| 2. | Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens weiterhin Bestand. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet. |
| 3. | Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. |
| 4. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
Uwe Scheler
Bürgermeister