Der Wahlausschuss der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die
Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters am 26. Mai 2024 in dem Ortsteil Siegmundsburg
als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird:
| Listen- Nr. | Kennwort der Partei, der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers | Name, Vorname | Wohnort | Erklärung zur Frage nach § 24 Abs. 3 Nr. ThürKWG*
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| Ja | Nein |
| 1 | Freie Wählergemeinschaft Rennsteig | Lochner, Sven | Neuhaus am Rennweg, OT Siegmundsburg |
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* § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG
„… Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; …“
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift einträgt.
Neuhaus am Rennweg, den 23. April 2024
Silke Kümmerling
Wahlleiterin