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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 5/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die

Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters am 26. Mai 2024 in den Ortsteilen mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Steinheid, Limbach und Neumannsgrund

als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird:

* § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG

„… Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; …“

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift einträgt.

Neuhaus am Rennweg, den 23. April 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin