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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 5/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die

Wahl der Ortsteilratsmitglieder am 26. Mai 2024 in den Ortsteilen mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Steinheid, Limbach und Neumannsgrund

als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Neuhaus am Rennweg, den 23. April 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin