Titel Logo
Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 6/2025
1. Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

nach Trinkwasserverordnung § 21, Wasserqualitäten im Versorgungsgebiet

Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG): Gemeinde Goldisthal

Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:

Das geförderte Quellwasser aus den beiden Quellen am Goldborn ist bakteriologisch ohne Beanstandungen - farblos, geruchslos und geschmacksneutral.

Das Quellwasser wird aufbereitet:

1.

Zuführung und Verwirbelung mit komprimierter Luft, zur mechanischen Entsäuerung

2.

Desinfektion mit Chlorlauge

Das Trinkwasser wird regelmäßig gemäß § 14 und § 15 der TW-Verordnung untersucht.

Die Prüfberichte der Analysen können während der Sprechstunden oder nach Vereinbarungen im Wasserwerk eingesehen werden.

Seifferth

Werkleiter

Goldisthal, 16.06.2025