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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 6/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Vom Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 08/KST/18/05/2025 vom 19.05.2025

Die Niederschrift der 04. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus, vom 10.03.2025 - öffentlicher Teil wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.05.2025

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 08/KST/19/05/2025 vom 19.05.2025

1.

Gemäß Abrechnung der Arbeiterwohlfahrt Saalfeld gGmbH werden für den Kindergarten „Gänseblümchen“ im Ortsteil Lichte im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 44.219,26 € und Ausgaben in Höhe von 466.842,53 € festgestellt.

2.

Dem nachgewiesenen saldierten Aufwand in Höhe von 422.623,27 € stehen im Jahr 2024 geleistete Abschlagszahlungen in Höhe von 510.027,04 € gegenüber.

3.

Der überzahlte Betrag in Höhe von 87.403,77 € ist von der Arbeiterwohlfahrt Saalfeld gGmbH an die Stadt Neuhaus am Rennweg zurückzuüberweisen

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.05.2025

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 08/KST/20/05/2025 vom 19.05.2025

1.

Gemäß Abrechnung des DRK Kreisverbandes Saalfeld-Rudolstadt e.V. werden für den Kindergarten „Löwenzahn“ im Ortsteil Piesau im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 18.923,01 € und Ausgaben in Höhe von 336.765,09 € festgestellt.

2.

Dem nachgewiesenen saldierten Aufwand in Höhe von 317.842,08 € stehen im Jahr 2024 geleistete Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 323.629,25 € gegenüber.

3.

Der überzahlte Betrag in Höhe von 5.787,17 € ist vom DRK Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. an die Stadt Neuhaus am Rennweg zurückzuüberweisen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.05.2025

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 08/KST/21/05/2025, vom 19.05.2025

1.

Gemäß Abrechnung der Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH werden für die Kindergärten „Kinderland am Apelsberg“, „Tausendfüssler“ und „Haus der kleinen Strolche“ im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 218.684,20 € und Ausgaben in Höhe von 2.470.769,02 € festgestellt.

2.

Dem nachgewiesenen saldierten Aufwand in Höhe von 2.252.084,82 € stehen im Jahr 2024 geleistete Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 2.370.962,65 € gegenüber.

3.

Der überzahlte Betrag in Höhe von 118.877,83 € ist von der Arbeiterwohlfahrt AJS gGmbH an die Stadt Neuhaus am Rennweg zurückzuüberweisen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.05.2025

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister