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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 6/2026
1. Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Neuhaus am Rennweg

Gemarkung:

Wallendorf

Flur: 0, Flurstück: 163/13, 163/18

benachbarte Flurstücke:

163/5, 163/12, 163/17, 174/2, 178,

179/3 und 221/4

wurde eine

[ x ]

Grenzfeststellung und eine

[ x ]

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG ) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenz-niederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 

zu den bekannten Öffnungszeiten

in den Diensträumen der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle Widerspruch eingelegt werden.

Neuhaus a. Rwg., den 01.06.2026

H. Stolze

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur