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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 6/2026
2. Nichtamtlicher Teil
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2.3. Nichtamtlicher Teil anderer Behörden/Körperschaften

Veterinärbehörde weist auf aktuelle Bestimmungen hin

Sonneberg, 4. Juni 2026 - Wer Hunde, Katzen oder Frettchen nach Deutschland verbringen will, braucht hierzu auch weiterhin einen gültigen EU-Heimtierausweis mit einem Nachweis einer gültigem Tollwutschutzimpfung. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Halter, die beabsichtigen, ihren vierbeinigen Liebling mit in den Urlaub ins europäische oder nichteuropäische Ausland zu nehmen, sollten daher rechtzeitig mit dem praktischen Tierarzt in Kontakt treten.

Keine gute Idee ist es, Hundewelpen unter 15 Wochen aus dem Ausland nach Deutschland zu verbringen. Denn diese können noch nicht über einen wirksamen Impfschutz gegen die Tollwut verfügen. Demensprechend muss mit Bußgeld rechnen, wer dies dennoch tut. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten infolge einer Quarantäne und Tierarztbehandlung zu rechnen, die sehr schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen können. „Ziel dieser Maßnahmen ist es, den illegalen Welpenhandel wirksam einzudämmen sowie die Sicherheit und Gesundheit für Mensch und Tier zu verbessern“, erläutert Bianca Milas, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landratsamtes Sonneberg.

Daher sollte auch bei einem Kauf eines neuen Heimtieres im Inland Klarheit über dessen Herkunft bestehen und im Zweifelsfall vom Verkäufer auch ein EU-Heimtierausweis verlangt werden.

Die Anforderungen für die Reise mit Haustieren sind:

Maximal 5 Haustiere pro Fahrzeug dürfen nur noch mitgenommen werden.

Das Tier muss mit einem elektronischen Mikrochip, der bestimmte technische Anforderungen erfüllt, gekennzeichnet sein.

Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

Bei der Einreise aus EU-Ländern ist der EU-Heimtierausweis Pflicht. Tiere aus Nicht-EU-Ländern benötigen einen Tollwut-Antikörpertest und ein gültiges EU-Tiergesundheitszeugnis.

Welpen dürfen frühestens im Alter von 15 Wochen mit dem erforderlichen Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen.

Ausführlichere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Neue EU-Regeln für die Mitnahme von Haustieren - Vertretung in Deutschland.

Mehr unter

https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/