Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023
hier: Eingangsbestätigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2023 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen (Beschluss Nr. 130/2023). Ebenfalls am 27.04.2023 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal mit Beschluss Nr. 129/2023 der Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsplan für den Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen.
Mit Schreiben vom 03.05.2023 (der Rechtsaufsicht am 11.05.2023 eingegangen) legte die Stadt Neuhaus am Rennweg als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Goldisthal die Haushaltssatzung mit den dazu gehörenden Bestandteilen und Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vor (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, § 56 ThürKO, § 2 ThürGemHV) und bat um Erteilung der Eingangsbestätigung und Genehmigung der vorzeitigen Bekanntmachung dieser Satzung.
Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, ist zur Erteilung der Eingangsbestätigung sachlich (§ 57 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO) und örtlich zuständig (§ 3 Abs. 1 ThürVwVfG).
Eine Genehmigungspflicht entfallt, da weder Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen (§ 2 der Haushaltssatzung, § 63 Abs. 2 Satz 1 ThürKO) noch Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt festgesetzt (§ 3 der Haushaltssatzung, § 59 Abs. 4 ThürKO) werden. Zudem übersteigt der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Gemeinde Goldisthal zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 170.000 € nach § 5 Abs. 1 der Haushaltssatzung nicht ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen, was maximal 206.369 € entspricht (§ 65 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO).
Für den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" besteht keine Genehmigungspflicht, da keine Kreditaufnahmen geplant sind und der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan in Höhe von 20.000 € nach § 5 Abs. 2 der Haushaltssatzung nicht ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge übersteigt, was maximal 27.256 € entspricht (§ 65 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO).
Die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO unter folgender Einschätzung erteilt.
Würdigung des Haushalts 2023
Das Einnahme- und Ausgabevolumen des Haushalts der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 beträgt
| im Verwaltungshaushalt | 1.238.215 € | und |
| im Vermögenshaushalt | 40.240 €. |
|
Der Gesamthaushalt für das Haushaltsjähr 2023 mit einem Einnahme- und Ausgabevolumen in Höhe von insgesamt 1.278.455 € hat sich damit im Vergleich zum Haushalt des Vorjahrs um 219.940 € vermindert, davon um 96.185 € im Verwaltungshaushalt erhöht und um 316.125 im Vermögenshaushalt vermindert.
Wie in den Vorjahren ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal weiterhin kritisch zu beurteilen. Für das Jahr 2023 ist ein Fehlbetrag aus laufender Rechnung in Höhe von 7.140 € ausgewiesen. Nach dem Jahr 2024 mit einem erwarteten Überschuss in Höhe von 97.074 € wird in den Folgejahren wieder mit Fehlbeträgen aus laufender Rechnung geplant, 2025 in Höhe von 155.352 € und 2026 in Höhe von 94.568 €. Zuletzt wies das Rechnungsergebnis für das Jahr 2022 einen Fehlbetrag in Höhe von 202.909 € aus. Dies war deutlich weniger als die ursprünglich zur Haushaltsplanung 2022 prognostizierten 318.365 E. Allein für das „Haus der Natur" sahen bzw. sehen die Planungen einen Zuschussbedarf von 119.025 € im Jahr 2022 und von 90.290 € im Jahr 2023 vor.
Es ist zwar nicht mehr wie noch im Vorjahr zu befürchten, dass die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage zur Deckung der Fehlbeträge im Zeitraum des Finanzplans die Rücklage bis auf die Mindestrücklage aufbrauchen würden. Gemäß der vorliegenden Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit würden nach dem Jahr 2026 noch 792.810 € für weitere Entnahmen verfügbar bleiben. Es fällt jedoch die relativ hohe Schwankungsbreite der Fehlbeträge gemessen am recht geringen Haushaltsvolumen auf. Damit besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr, dass für künftige Haushaltsausgleiche Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in ungewisser Höhe erfolgen müssen und wegen des geringen Volumens des Vermögenshaushalts letztlich erneut die allgemeine Rücklage als Ersatzdeckungsmittel im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1c, 16 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ThürGemHV beansprucht wird.
Für das Haushaltsjahr 2023 beträgt die Mindestrücklage nach § 20 Abs. 2 Satz 2 ThürGemHV 20.407 €. Zum 01.01.2023 wies die allgemeine Rücklage einen Bestand von 973.203,10 € auf. Für das Haushaltsjahr 2023 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 20.298 € vorgesehen. Zum 31.12.2023 wird in diesem Fall die allgemeine Rücklage einen Bestand von 952.905,10 € aufweisen. Die Einhaltung der Mindestrücklage ist damit weiterhin gewährleistet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal aus dem laufenden Geschäft ist jedoch nicht dauerhaft gesichert. Eine aktuell spürbare Verbesserung der Einnahmesituation sollte nicht als nachhaltig angesehen werden. Die mit 529.140 € vergleichsweise hoch veranschlagten Einnahmen aus Gewerbesteuer (HHSt. 9000.0030) lassen zeitversetzt Veränderungen bei den Ausgaben, z. B. bei der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage, erwarten. Insgesamt muss die Gemeinde Goldisthal drastische Reduzierungen der Ausgaben und / oder nachhaltige Steigerungen der Einnahmen erzielen, um eine Haushaltskonsolidierung zu vermeiden.
Der Stand der Schulden der Gemeinde Goldisthal zum 01.01.2023 betrug 0 €. Die Aufnahme von Krediten und der Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte sind im Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Ordentliche Tilgungsleistungen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV bestehen somit nicht.
Vermögensplan
Vermögensseitig sind keine Auffälligkeiten ersichtlich.
Im Vermögenshaushalt sind für Baumaßnahmen 12.000 € am „Haus der Natur", 10.500 € für den Hochwasserschutz und 4.000 € an der Feuerwehr vorgesehen. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sollen in Höhe von 10.442 € vereinnahmt werden. Weiterhin wird einnahmeseitig mit einer Versicherungsleistung von 6.000 € gerechnet. Insgesamt haben sich die Ausgaben für Investitionen im Vergleich zum Vorjahr erneut erheblich vermindert.
Würdigung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" für das Wirtschaftsjahr 2023
Im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" als eine Anlage zum Haushaltsplan gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs- und den Vermögensplan sowie den Finanzplan getrennt für die Betriebszweige Trinkwasser und Abwasser.
Betriebszweig Trinkwasser
Der Erfolgsplan Trinkwasser schließt im Wirtschaftsjahr 2023 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 23.200 € ab. Der geplante Verlust in Höhe von 4.010 € wird über den Vermögensplan ausgeglichen. Die geplanten Gebühreneinnahmen belaufen sich im Jahr 2023 auf 15.240 €, das sind 1.270 € mehr als im Jahr 2022. Der größte Teil der Aufwendungen im Erfolgsplan Trinkwasser besteht aus Abschreibungen in Höhe von 10.900 €.
Der Vermögensplan Trinkwasser im Wirtschaftsjahr 2023 umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.810 €. Die Einnahmen setzen sich aus Abschreibungen (10.900 €) und der Auflösung von Überschüssen (1.910 €) zusammen. Ausgabeseitig sind 5.000 € für Investitionen vorgesehen, die Auflösung von Sonderposten (3.800 €) sowie den Ausgleich des entstehenden Defizits im Erfolgsplan (4.010 €).
Die im Finanzplan Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehene Zuführung an die Rücklage ab 2022 konnte nicht realisiert werden. Der Finanzplan Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2023 sieht nunmehr für das Wirtschaftsjahr 2023 eine geplante Zuführung zur Rücklage ab 2023 vor.
Betriebszweig Abwasser
Der Erfolgsplan Abwasser schließt im Wirtschaftsjahr 2023 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 140.340 € ab.
Die Gebühreneinnahmen belaufen sich im Jahr 2023 auf 51.840 €, ebenso viel wie im Jahr 2022.
Der größte Teil der Aufwendungen im Erfolgsplan Abwasser besteht aus Abschreibungen in Höhe von 74.000 €.
Der Vermögensplan Abwasser umfasst im Wirtschaftsjahr 2023 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 103.826 €. Die Einnahmen setzen sich aus Abschreibungen (74.000 €), dem Verlustausgleich durch die Gemeinde (10.826 €) sowie einer Rücklagenentnahme (19.000 €) zusammen. Die Ausgaben bestehen aus der Auflösung von Sonderposten (88.000 €), Investitionen (5.000 €) sowie der Deckung des Fehlbetrags in Höhe von 10.826 €.
Schlussbetrachtungen
Nach heutigem Erkenntnis- und Sachstand werden die Planansätze als realistisch eingeschätzt.
Die Bestandteile des Haushaltsplans 2023 sowie die dem Haushaltsplan beizufügenden Anlagen nach § 2 ThürGemHV sind vollständig. Form und Inhalt entsprechen den Anforderungen der ThürGemHV.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 darf vor Ablauf des Monats bekannt gemacht werden (e 21 Abs. 3 ThürKO).
Gemäß § 119 ThürKO fordert die Rechtsaufsichtsbehörde eine amtlich ausgefertigte Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 sowie einen Bekanntmachungsnachweis dieser Satzung an.
Es wird angeregt, künftig bereits mit der Einladung des Hauptausschusses oder des Gemeinderats zur 1. Lesung einen Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Finanzplan der Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung zuzusenden.
Erhebung von Daten über die Haushaltswirtschaft
Wir bitten darum, dass die Daten der genehmigten Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan zeitnah in die Datenmaske des HWK eingegeben werden.
Im Auftrag
Dittmann