Auf Grund der §§ 19 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.249.229 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.039.669 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 576.582 Euro festgesetzt.
§ 4
Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
§ 6
(1) Für über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 58 ThürKO gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Neuhaus am Rennweg in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Es gilt der vom Stadtrat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden nicht überschreitet.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Neuhaus am Rennweg, den 11. Juli 2023
Stadt Neuhaus am Rennweg
Scheler
Bürgermeister
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 11. Juli 2023 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Neuhaus am Rennweg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 11. Juli 2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes vom 07.08.2023 bis 21.08.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg von Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 11. Juli 2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Neuhaus am Rennweg unter
https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bekanntmachungen/index.php
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 11. Juli 2023 wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 an o. g. Stellen zu jedermanns Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.