Auf Grund der §§ 19 und 57 ThürKO erlässt die Gemeinde Goldisthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.238.215 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 40.240 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Gemeinde Goldisthal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk - zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 20.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Goldisthal, den 29. Juni 2023
Gemeinde Goldisthal
Machold
Bürgermeister