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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2023
1. Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung 2023 Goldisthal

Haushaltssatzung

der Gemeinde Goldisthal

für das Haushaltsjahr 2023

vom 29. Juni 2023

Auf Grund der §§ 19 und 57 ThürKO erlässt die Gemeinde Goldisthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.238.215 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

40.240 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Gemeinde Goldisthal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk - zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 20.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Goldisthal, den 29. Juni 2023

Gemeinde Goldisthal

Machold

Bürgermeister