Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossen findet am
13.06.2024 um 17.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses der Stadt Neuhaus/Rwg.,
Marktstr. 2, 98724 Neuhaus am Rennweg statt.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| 3. | Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen anhand des Jagdkatasters |
| 4. | Bericht des Kassenführers |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Wahl des Vorstandes |
| 7. | Wahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beschluss über den Reinertrag der Jagd |
| 9. | Jagdverpachtung |
| 10. | Beschluss zur Beauftragung der Jagdausübung |
| 11. | Sonstiges |
| 12. | Schlusswort |
Die Versammlung der Jagdgenossen ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat sich jeder Jagdgenosse mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
| - | Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtgebers |
| - | Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtnehmers |
| - | Vertretene Fläche (Flurstücks-Nummer und Gemarkung) |
| - | Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Vollmachtnehmer zur Vertretung bei der Mitgliederversammlung ermächtigt ist |
| - | Ort und Datum der Vollmachtserteilung |
Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren.
J. Müller-Welt
-Jagdvorsteher-