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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

1. Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über eine Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes für das „Dörfliche Wohngebiet Steynerne Heyde“

im Ortsteil Steinheid

vom 17. Mai 2024

Auf Grund der §§ 14 ff. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, S. 394), sowie der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2024 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über eine Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes für das „Dörfliche Wohngebiet Steynerne Heyde“ im Ortsteil Steinheid:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über eine Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes für das „Dörfliche Wohngebiet Steynerne Heyde“ im Ortsteil Steinheid vom 24. Mai 2022 (Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 6/2022 vom 20. Juni 2022, S. 3) wird wie folgt geändert:

§ 4 - Geltungsdauer - erhält folgende Fassung:

Diese Veränderungssperre gilt zunächst für zwei Jahre und tritt mit Ablauf der erstmaligen einjährigen Verlängerung am 20. Juni 2025 außer Kraft.

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Stadt Neuhaus am Rennweg durch eine Änderungssatzung zu dieser Satzung die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Neuhaus am Rennweg, den 17. Mai 2024

Scheler

Bürgermeister

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über eine Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes für das „Dörfliche Wohngebiet Steynerne Heyde“ im Ortsteil Steinheid vom 17. Mai 2024 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Neuhaus am Rennweg, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.