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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2025
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal

für das Haushaltsjahr 2025 vom 03. Juli 2025

Auf Grund der §§ 19 und 57 ThürKO erlässt die Gemeinde Goldisthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.267.505 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

258.575 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Gemeinde Goldisthal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk - zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 20.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden nicht überschreitet.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Goldisthal, den 03. Juli 2025

Gemeinde Goldisthal

Machold

Bürgermeister

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 vom 03. Juli 2025 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Goldisthal unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 vom 03. Juli 2025 einschließlich Anlagen und Bestandteile liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes vom 04. August 2025 bis 18. August 2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg von Montag bis Mittwoch von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 vom 03. Juli 2025 einschließlich Anlagen und Bestandteile wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldisthal unter

www.goldisthal.de

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 vom 03. Juli 2025 wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 an o. g. Stellen zu jedermanns Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.