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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2025
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

VORBERICHT

ZUM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

GEMEINDE GOLDISTHAL

Herausgeber:

Stadt Neuhaus am Rennweg

Erstellung:

Hauptamt

Stand:

Mai 2025

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

1

Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023 2

2

Überblick über das Haushaltsjahr 2024 8

3

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2025 14

3.1

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 18

3.2.

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 22

3.3.

Einnahmen des Vermögenshaushaltes 25

3.4.

Ausgaben des Vermögenshaushaltes 25

4.

Wirtschaftliche Beteiligungen 26

1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 57 (1) ThürKO hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2023 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beraten und beschlossen - siehe Beschluss-Nr. 130/2023. Die Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm erfolgte ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 - siehe Beschluss-Nr. 129/2023.

Im Anschluss daran wurde die beschlossene Haushaltssatzung nebst Unterlagen mit Schreiben vom 03.05.2023 der Kommunalaufsicht vorgelegt, welche am 22.06.2023 die Eingangsbestätigung erteilte.

Eine Genehmigungspflicht entfiel, da weder Kredite (§ 2 der Haushaltssatzung) noch Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung) vorgesehen waren. Zudem überschritt der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 5 der Haushaltssatzung in Höhe von 170.000 Euro nicht den Betrag von einem Sechstel der Gesamteinnahmen des Verhaltungshaushaltes gemäß § 65 (2) Nr. 1 ThürKO.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgte am 28.07.2023 im Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 07/2023. Da hierbei der Auslegungsvermerk nicht mit veröffentlicht wurde, musste die öffentliche Bekanntmachung am 25.08.2023 im Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 08/2023 entsprechend wiederholt werden.

Mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt wird. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 vom 29.06.2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile wurde zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldisthal unter www.goldisthal.de veröffentlicht.

Kreditaufnahmen waren auch im Jahr 2023 nicht vorgesehen und wurden auch nicht getätigt. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.

Die

Einnahmen und Ausgaben

wurden im Verwaltungshaushalt auf

1.238.215 Euro

und im Vermögenshaushalt auf

40.240 Euro,

damit insgesamt auf

1.278.455 Euro

festgesetzt.

Die Jahresrechnung 2023 weist folgendes Ergebnis aus:

Einnahmen und Ausgaben

Verwaltungshaushalt

1.152.663,03 Euro

(RE VJ: 1.006.857,18 Euro)

Vermögenshaushalt

75.445,32 Euro

(RE VJ: 241.969,58 Euro)

Gesamt

1.228.109,35 Euro

(RE VJ: 1.248.826,76 Euro)

In den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthalten ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 58.254,67 Euro. Im Jahr 2022 war im Vergleich dazu noch eine rückwärtige Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 202.909,43 Euro erforderlich.

Die Verbesserung im Umfang von 65.394,67 Euro gegenüber der Planung ist vor allem mit geringeren Kosten beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, hier insbesondere bei der Erstattung von Aufwendungen für die Mitbenutzung von Kindergärten, und mit geringeren Personalkosten begründet.

Die Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit weist für das Jahr 2023 deshalb einen Überschuss aus der laufenden Rechnung in Höhe von 58.255 Euro aus.

Eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal aus dem laufenden Geschäft kann aber weiterhin nicht dokumentiert werden.

Allerdings verfügt die Gemeinde weiterhin noch über einen ausreichenden Rücklagenbestand aus den Vorjahren zum Ausgleich des Gesamthaushaltes.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde auf 170.000 Euro (Vorjahr: 130.000 Euro) festgesetzt. Da die Liquidität durchgehend gewährleistet war, musste der Kassenkreditrahmen 2023 nicht in Anspruch genommen werden.

Der Bestand der allgemeinen Rücklage betrug zum 01.01.2023 insgesamt 973.203,10 Euro. Im Jahr 2023 wurden der Rücklage außerplanmäßig 69.731,40 Euro zugeführt. Somit betrug der Bestand zum 31.12.2023 nunmehr 1.042.934,50 Euro. Auch dies stellt gegenüber der Planung für 2023 eine erhebliche Verbesserung dar, damals musste noch von einer erforderlichen Rücklagenentnahme im Jahr 2023 in Höhe von 20.298,00 Euro (RE VJ: 227.884,86 Euro) ausgegangen werden.

Die Gemeinde Goldisthal erhielt 2023 Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von planmäßig 59.817,38 Euro (Vorjahr: 169.552,14 Euro). Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr begründet sich mit der erhöhten eigenen Steuerkraft im zugrundeliegenden Berechnungszeitraum.

Weiterhin erhielt die Gemeinde im Jahr 2023 einen Sonderlastenausgleich gemäß § 22c ThürFAG in Höhe von 6.440,74 Euro, eine Ausschüttung gemäß § 24 Abs. 3 ThürFAG in Höhe von 922,15 Euro sowie eine Zuweisung zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden von 75.000,00 Euro, in Summe damit insgesamt weitere Zuweisungen in Höhe von 82.362,89 Euro (RE VJ: 61.654,77 Euro). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist mit der Erhöhung der Zuweisung des Freistaates zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden von 50.000,00 Euro im Jahr 2002 auf 75.000 Euro im Jahr 2023 begründet.

Die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen umfassten 2023 insgesamt 605.552,23 Euro (Vorjahr: 207.383,88 Euro).

Das gegenüber dem Vorjahr fasst verdreifachte Rechnungsergebnis begründet sich mit wieder erhöhten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 425.890,00 Euro (Vorjahr: 35.351,00 Euro)

Kreisumlage war 2023 planmäßig in Höhe von 190.658,04 Euro (Vorjahr: 100.438,17 Euro) an den Landkreis Sonneberg zu entrichten. Das waren 16,5 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die höhere Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr begründet sich ebenfalls durch die gestiegene eigene Steuerkraft im Berechnungszeitraum.

Die Umlage an die erfüllende Gemeinde wurde durch die Stadt Neuhaus am Rennweg einschließlich der Abrechnung für das Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 43.419,91 Euro (Plan: 50.000 Euro/ Vorjahr: 57.010,81 Euro) erhoben. Das waren 6.580,09 Euro weniger als veranschlagt.

Darin enthalten sind 46.500 Euro Vorauszahlungen für 2023 und eine Erstattung in Höhe von 3.080,09 Euro aus der Abrechnung 2022.

Die Personalausgaben betrugen für das Jahr 2023 insgesamt 284.101,81 Euro (RE VJ: 283.706,26 Euro). Dies waren 17.223,19 Euro weniger als geplant und entsprach 25 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Stellenplan 2023 waren 4,68 VbE (Vorjahr 5,48 VbE) ausgewiesen und auch tatsächlich besetzt. Die Stellenreduzierung im Umfang von 0,8 VbE gegenüber dem Vorjahr erfolgte im „Haus der Natur“ mit dem Weggang der damaligen Museumsleiterin im Herbst 2022. Die Stelle wurde im Interesse der Haushaltskonsolidierung nicht wiederbesetzt.

Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurden im Jahr 2023 insgesamt 509.954,88 Euro (RE VJ: 489.150,99 Euro) aufgewendet. Das waren aufgrund der gestiegenen Instandhaltungs- und Betriebskosten infolge des Ukrainekrieges und der darauf folgenden Wirtschafts- und Energiekrise zwar 20.803,89 Euro mehr als im Vorjahr, jedoch insgesamt 91.500,12 Euro weniger als für 2023 erwartet und geplant.

Zuschüsse für laufende Zwecke wurden insgesamt in Höhe von 39.194,15 Euro (RE VJ: 42.465,28 Euro) gezahlt. Dies entsprach 3,4 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und 4.082,85 Euro weniger als geplant.

Insgesamt 23.094,40 Euro (RE VJ: 25.958,74 Euro) wurden 2023 freiwillig an Erstattungen für Hortgebühren, Kindergartenbetreuungsgebühren und Essengeldübernahmen für Kinder der Gemeinde Goldisthal an die Eltern gezahlt. Der Gemeinderat hat im Jahr 2023 beschlossen, dass die Gemeinde ab Schuljahresbeginn 2023/2024 noch die Hort- und Betreuungsgebühren für die Goldisthaler Kinder übernimmt und die Eltern ab diesem Zeitpunkt die Kosten für die Verpflegung wieder selbst tragen müssen.

10.826,63 Euro (RE VJ: 11.366,50 Euro) waren an Verlustübernahmen für den Bereich Abwasser an den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal Wasserwerk auszuzahlen. Zuschüsse an ortsansässige Vereine wurden in Höhe von insgesamt 4.850,00 Euro (RE VJ: 4.100,00 Euro) gewährt.

300,00 Euro (RE VJ: 900,00 Euro) wurden im Rahmen Demografie bezogener Zuschüsse an Eltern von Neugeborenen ausgezahlt. 123,12 Euro (RE VJ: 140,04 Euro) wurden im Rahmen des Vertrages für das Fundtierwesen fällig.

Zuweisungen für Investitionen konnten 2023 in Höhe von 17.191,65 Euro (Plan: 13.442,00 Euro/RE VJ: 13.084,72 Euro) vereinnahmt werden, davon planmäßig 10.441,65 Euro Investitionspauschale des Freistaates, außerplanmäßig 3.750,00 Euro aus dem Klimapakt des Freistaates mit den Kommunen sowie planmäßig 3.000,00 Euro aus der Infrastrukturpauschale für die Kindergärten und Spielplätze.

Die investiven Ausgaben betrugen 2023 insgesamt 5.714,92 Euro (RE VJ: 39.060,15 Euro). Im Rechnungsergebnis enthalten sind Abgänge auf alte Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 23.343,19 Euro und neu gebildete Haushaltsausgabereste zur Übertragung auf das Jahr 2024 in Höhe von 5.166,29 Euro.

Eine Weiterübertragung von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren erfolgte in Höhe von 101.475,76 Euro und auf vorhandene Haushaltsausgabereste aus Vorjahren wurden insgesamt 73.133,40 Euro angeordnet.

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwirkungen des mit der Corona-Pandemie verbundenen und in diesem Umfang noch nie dagewesenen Lockdowns des gesamten privaten und öffentlichen Lebens waren auch im Jahr 2023 noch deutlich spürbar.

Ende Februar 2022 begann der Krieg in der Ukraine, mit diesem Begann eine Energie- und Wirtschaftskrise in Europa, insbesondere in Deutschland. Erhebliche Kostensteigerungen bei Elektroenergie und Gas, aber auch bei Betriebsstoffen für KFZ strapazierten den gemeindlichen Verwaltungshaushalt. Auch im Bausektor zogen die Preise nochmal kräftig an, weiterhin kam es zu Lieferverzögerungen.

Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges kam es auch zu einer menschlichen Tragödie, weil Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in die Nachbarstaaten flüchteten. Auch in Goldisthal kamen Familien, überwiegend Frauen mit Kindern hilfesuchend an, wurden erstversorgt und untergebracht.

Für die in den letzten Jahren sehr stark schwankenden Einnahmen aus Gewerbesteuern ist weiterhin keine Stabilisierung absehbar, weder auf niedrigem noch auf hohem Niveau. Grund für diese Schwankungen war und ist aber keinesfalls die Corona-Pandemie und auch nicht die Wirtschafts- und Energiekrise infolge des Ukrainekrieges.

Wegen dieser starken Schwankungen ist fortfolgend auch eine vorausschauende genaue Finanzplanung von Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage nur sehr schwer möglich.

Eigenbetrieb „Wasserwerk Goldisthal“

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 13.03.2025 den geprüften Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb „Wasserwerk Goldisthal“ wie folgt beschlossen:

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk mit einer Bilanzsumme von 707.009,44 Euro und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden bestätigt.

2.

Der sich ergebende Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von insgesamt 23.839,25 Euro resultiert zu 15.278,04 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Trinkwasserversorgung“ und zu 8.561,21 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Abwasserentsorgung“ und wird auf die bereits entstandenen Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von 187.559,17 Euro angerechnet. Der neue Verlustvortrag ab dem 01.01.2024 beläuft sich auf 211.398,42 Euro.

3.

Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt.

4.

Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

2 Überblick über das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 57 (1) ThürKO hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 18.04.2024 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beraten und beschlossen - siehe Beschluss-Nr. 169/2024. Die Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm erfolgte ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 18.04.2024 - siehe Beschluss-Nr. 168/2024.

Im Anschluss daran wurde die beschlossene Haushaltssatzung nebst Unterlagen mit Schreiben vom 02.05.2024 der Kommunalaufsicht vorgelegt, welche am 08.05.2024 die Eingangsbestätigung erteilte.

Eine Genehmigungspflicht entfiel, da weder Kredite (§ 2 der Haushaltssatzung) noch Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung) vorgesehen waren. Zudem überschritt der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 5 der Haushaltssatzung in Höhe von 170.000 Euro nicht den Betrag von einem Sechstel der Gesamteinnahmen des Verhaltungshaushaltes gemäß § 65 (2) Nr. 1 ThürKO.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 erfolgte am 21.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 08/2024.

Mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt wird. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.05.2024 einschließlich Anlagen und Bestandteile wurde zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldisthal unter www.goldisthal.de veröffentlicht.

Kreditaufnahmen waren auch im Jahr 2024 nicht vorgesehen und wurden auch nicht getätigt. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.

Die

Einnahmen und Ausgaben

wurden im Verwaltungshaushalt auf

1.252.562 Euro

und im Vermögenshaushalt auf

175.655 Euro,

damit insgesamt auf

1.428.217 Euro

festgesetzt.

Die Jahresrechnung 2024 weist folgendes Ergebnis aus:

Einnahmen und Ausgaben

Verwaltungshaushalt

1.099.077,71 Euro

(RE VJ: 1.152.663,03 Euro)

Vermögenshaushalt

255.907,55 Euro

(RE VJ: 75.445,32 Euro)

Gesamt

1.354.985,26 Euro

(RE VJ: 1.228.109,35 Euro)

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes enthalten ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 146.635,49 Euro. Das waren 7.480,49 Euro mehr als geplant.

Die Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit weist für das Jahr 2024 deshalb einen Fehlbetrag aus der laufenden Rechnung in Höhe von 146.635 Euro aus.

Eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal aus dem laufenden Geschäft kann deshalb weiterhin nicht dokumentiert werden.

Allerdings verfügt die Gemeinde weiterhin noch über einen ausreichenden Rücklagenbestand aus den Vorjahren zum Ausgleich des Gesamthaushaltes.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde wie im Vorjahr auf 170.000 Euro festgesetzt. Da die Liquidität durchgehend gewährleistet war, musste der Kassenkreditrahmen 2024 nicht in Anspruch genommen werden.

Der Bestand der allgemeinen Rücklage betrug zum 01.01.2024 insgesamt 1.042.934,50 Euro. Im Jahr 2024 wurden der Rücklage 195.926,38 Euro entnommen. Das waren 62.621,38 Euro mehr als geplant, weil durch den Gemeinderat im Verlauf des Jahres 2024 überplanmäßige Ausgaben bewilligt worden sind, insbesondere am 12.09.2024 mit Beschluss Nr. 8/10/2024 für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Schwarza in Höhe von 75.000 Euro.

Somit betrug der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 nunmehr noch 847.008,12 Euro.

Die Gemeinde Goldisthal erhielt 2024 Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von planmäßig 38.301,87 Euro (Vorjahr: 59.817,38 Euro). Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr begründet sich mit der erhöhten eigenen Steuerkraft im zugrundeliegenden Berechnungszeitraum.

Weiterhin erhielt die Gemeinde im Jahr 2024 einen Sonderlastenausgleich gemäß § 22c ThürFAG für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte in Höhe von 9.642,36 Euro (Vorjahr: 6.440,74 Euro), sowie eine Zuweisung zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden von 75.000,00 Euro, in Summe damit insgesamt weitere Zuweisungen in Höhe von 84.642,36 Euro (RE VJ: 82.362,89 Euro).

Die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen umfassten 2024 insgesamt 386.294,48 Euro (Vorjahr: 605.552,23 Euro). Das waren 170.167,52 Euro weniger als geplant.

Diese Mindereinnahmen sind mit den gegenüber dem Vorjahr wesentlich gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen begründet. Vereinnahmt wurden im Jahr 2024 aus Gewerbesteuern 233.784,00 Euro, im Vorjahr 2023 waren es 425.890,00 Euro, im Vorvorjahr 2022 waren es nur 35.351,00 Euro.

Hier wird deutlich dokumentiert, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde als nicht planbar bezeichnet werden müssen.

Da die Höhe von Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage eben von dieser nicht planbaren Steuerkraft wesentlich bedingt werden, ergibt sich für den Gesamthaushalt und dessen Planung eine Sicherheit, die so hoch ist, wie bei einer Teilnahme an einer Lotterie.

Kreisumlage war 2024 in Höhe von 189.327,53 Euro (Vorjahr: 190.658,04 Euro) an den Landkreis Sonneberg zu entrichten. Das waren 17,2 % (Vorjahr: 16,5 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die höhere Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr begründet sich ebenfalls durch die gestiegene eigene Steuerkraft im Berechnungszeitraum.

Die Umlage an die erfüllende Gemeinde wurde durch die Stadt Neuhaus am Rennweg im Jahr 2024 einschließlich der Abrechnung für das Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 65.152,13 Euro (Plan: 50.000 Euro/ Vorjahr: 43.419,91 Euro) erhoben. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden durch den Gemeinderat am 14.11.2024 mit Beschluss-Nr. 8/15/2024 genehmigt.

Darin enthalten sind 55.800 Euro Vorauszahlungen für 2024 und eine Nachzahlung in Höhe von 9.352,13 Euro aus der Abrechnung für 2023.

Die Personalausgaben betrugen für das Jahr 2024 insgesamt 255.093,17 Euro (RE VJ: 284.101,81 Euro). Dies waren 40.331,83 Euro weniger als geplant und entsprach 23,2 % (Vorjahr: 25 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Stellenplan 2024 waren 4,68 VbE (Vorjahr 4,68 VbE) ausgewiesen. Die Minderausgaben sind im Wesentlichen damit begründet, dass eine Stelle im Bauhof nach Ende eines Arbeitsverhältnisses nicht wiederbesetzt wurde.

Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurden im Jahr 2024 insgesamt 516.530,32 Euro (RE VJ: 509.954,88 Euro) aufgewendet. Das waren aufgrund der gestiegenen Instandhaltungs- und Betriebskosten infolge des Ukrainekrieges und der darauf folgenden Wirtschafts- und Energiekrise zwar wiederum 6.575,44 Euro mehr als im Vorjahr, jedoch insgesamt 132.074,68 Euro weniger als für 2024 erwartet und geplant.

Zuschüsse für laufende Zwecke wurden 2024 insgesamt in Höhe von 23.350,53 Euro (RE VJ: 39.194,15 Euro) gezahlt. Dies entsprach nur 2,1 % (Vorjahr: 3,4 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und 318,53 Euro mehr als geplant.

Insgesamt 19.500,42 Euro (RE VJ: 23.094,40 Euro) wurden 2024 freiwillig an Erstattungen für Hortgebühren und Kindergartenbetreuungsgebühren für Kinder der Gemeinde Goldisthal an die Eltern gezahlt. Der Gemeinderat hat im Jahr 2023 beschlossen, dass die Gemeinde ab Schuljahresbeginn 2023/2024 noch die Hort- und Betreuungsgebühren für die Goldisthaler Kinder übernimmt und die Eltern ab diesem Zeitpunkt die Kosten für die Verpflegung wieder selbst tragen müssen.

880,63 Euro (RE VJ: 10.826,63 Euro) waren an Verlustübernahmen für den Bereich Abwasser an den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal Wasserwerk auszuzahlen. Zuschüsse an ortsansässige Vereine wurden in Höhe von insgesamt 2.000,00 Euro (RE VJ: 4.850,00 Euro) gewährt.

300,00 Euro (RE VJ: 300,00 Euro) wurden im Rahmen Demografie bezogener Zuschüsse an Eltern von Neugeborenen ausgezahlt. 132,48 Euro (RE VJ: 123,12 Euro) wurden im Rahmen des Vertrages für das Fundtierwesen fällig.

Zuweisungen für Investitionen konnten 2024 in Höhe von 43.241,17 Euro (VJ: 17.191,65 Euro) vereinnahmt werden, davon planmäßig 10.099,17 Euro Investitionspauschale des Freistaates sowie 3.750,00 Euro aus dem Klimapakt des Freistaates mit den Kommunen sowie ebenfalls planmäßig 3.000,00 Euro aus der Infrastrukturpauschale für die Kindergärten und Spielplätze.

Der Bescheid zur Gewährung von Fördermitteln für die Neuausstattung des neuen Wasserwehrdienstes über 25.000,00 Euro wurde der Gemeinde zugestellt. Über diesen Einnahmenbetrag wurde ein Haushaltseinnahmerest zur Übertragung auf das Jahr 2025 gebildet, da der Mittelabruf für die Ausstattungen erst 2025 nach Beschaffung erfolgen wird.

Außerplanmäßig wurden der Gemeinde Lottomittel für das Haus der Natur in Höhe von 1.392,00 Euro bewilligt und ausbezahlt.

Außerplanmäßige Einnahmen aus der Veräußerung von wegen Verschleiß ausgesonderter Bauhoftechnik konnten 2024 aufgrund TÜV-Gutachten und nach Höchstgeboten in Höhe von 16.740,00 Euro erzielt werden. Veräußert wurden ein Transporter FUMO, ein Frontmäher und ein Winterdienststreuer.

Die investiven Ausgaben betrugen 2024 insgesamt 109.272,06 Euro (VJ: 5.714,92 Euro). Im Rechnungsergebnis enthalten sind Abgänge auf alte Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 5.845,09 Euro und neu gebildete Haushaltsausgabereste zur Übertragung auf das Jahr 2025 in Höhe von 111.500,00 Euro, davon 25.000,00 Euro für Ausstattung für den Wasserwehrdienst, 75.000,00 Euro für das Bauvorhaben Ersatzneubau Fußgängerbrücke über die Schwarza, 7.500,00 Euro für die Errichtung von Beschattungen auf dem Kinderspielplatz und 3.000,00 Euro für Infrastrukturmaßnahmen an Spielplätzen und in Kindergärten.

Eine Weiterübertragung von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren erfolgte in Höhe von 64.602,96 Euro, davon 42.876,25 Euro für das Bauvorhaben Ersatzneubau Fußgängerbrücke über die Schwarza. Auf vorhandene Haushaltsausgabereste aus Vorjahren wurden insgesamt 36.194,00 Euro angeordnet.

Das Bauvorhaben Ersatzneubau Fußgängerbrücke über die Schwarza konnte aufgrund des Erfordernisses von umweltrechtlichen Genehmigungen und statischer Prüfungen im Jahr 2024 nicht mehr realisiert werden und wird nunmehr 2025 durchgeführt. Zusätzlich zum vorhandenen Haushaltsausgaberest aus den Vorjahren hatte der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 8/10/2024 vom 12.09.2024 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 75.000 Euro für das Bauvorhaben bewilligt, deren Deckung aus der noch vorhandenen allgemeinen Rücklage gewährleistet wurde.

Eigenbetrieb „Wasserwerk Goldisthal“

Der Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb wurde als Anlage zur Haushaltssatzung 2024 durch den Gemeinderat mitbeschlossen. Der geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2024 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes 2025 noch nicht vor.

3 Ausblick auf das Haushaltsjahr 2025

Gemäß dem Zensus 2022 wurde die Einwohnerzahl der Gemeinde Goldisthal am 15.05.2022 auf 350 Einwohner festgestellt.

Darauf aufbauend wurde die Bevölkerungszahl zum 31.12.2022 fortgeschrieben auf 344 Einwohner, anstelle vorheriger statistischer Feststellung von 358 Einwohnern.

Dies entspricht einer Reduzierung um 14 Einwohner aufgrund der Feststellung gemäß Zensus 2022 zu diesem Zeitpunkt.

Die im Haushaltsjahr 2025 für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen und anderer einwohnerbezogener Zahlungen zugrunde gelegte Einwohnerzahl am 31.12.2023 dokumentiert mit 330 Einwohnern gegenüber dem Vorjahr einen weiteren Rückgang um nochmals 14 Einwohner.

Mit dem vorliegenden Haushaltsplan 2025 werden die Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt auf

1.267.505 Euro

und im Vermögenshaushalt auf

258.474 Euro,

damit insgesamt auf

1.525.979 Euro

festgesetzt.

Kreditaufnahmen sind auch im Jahr 2025 nicht vorgesehen. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.

Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre werden mit der Haushaltssatzung 2025 in Anbetracht der geopolitischen Lage und der Unwägbarkeiten auf der Einnahmenseite des Gemeindehaushaltes, insbesondere hinsichtlich der Gewerbesteuer, nicht festgesetzt.

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer betragen die Hebesätze 2025 entsprechend der Satzung der Gemeinde Goldisthal über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern gemäß Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 14.11.2024, Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.11.2024 und amtlicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.12.2024 ab 01.01.2025 unverändert bei der

Grundsteuer A

271 v. H.

(Landesdurchschnitt Thür. 2024: 304 v.H.)

Grundsteuer B

389 v. H.

(Landesdurchschnitt Thür. 2024: 440 v.H.)

Gewerbesteuer

400 v. H.

(Landesdurchschnitt Thür. 2024: 414 v.H.).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird, wie im Vorjahr auf 170.000 Euro begrenzt.

Unter Einbeziehung der Haushalts- und Finanzplanung für 2025 ff. ist wiederholt festzustellen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal aus dem laufenden Geschäft auch mittelfristig sehr stark eingeschränkt ist und dass die laufenden Einnahmen aus eigenen Steuern, insbesondere derer aus Gewerbesteuern, sehr starken Schwankungen unterlegen sind. Weiterhin erfolgen nach wie vor für den Hauptgewerbesteuerzahler immer noch geänderte/korrigierte Veranlagungen für die Vorjahre durch das Finanzamt, teilweise mit bis zu 10 Jahren Rückwirkung, so auch erneut im Jahr 2024 z. B. für die Jahre 2013 bis 2015.

In allen künftigen Finanzplanjahren werden Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (rückwärtig) ausgewiesen, d.h. der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgt regelmäßig aus dem Vermögenshaushalt und letztendlich aus noch vorhandenem Bestand in der allgemeinen Rücklage.

Für das Jahr 2025 entsteht absehbar ein Fehlbetrag aus laufender Rechnung in Höhe von 256.474 Euro.

Insbesondere aufgrund des erneut außergewöhnlich hohen Tarifabschlusses vom Frühjahr 2025 ist der Fehlbetrag 2025 ff. gegenüber den Einschätzungen im Rahmen der Vorjahresplanung absehbar höher.

Weiterer Grund ist selbstverständlich die gegenüber dem Vorjahr zu reduzierende Veranschlagung von Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der ergangenen Bescheide für Vorauszahlungen und dem gegenüber 2023 wieder reduzierten Rechnungsergebnis 2024.

Einen dauerhaften Haushaltsausgleich durch Rücklagenentnahmen vorzunehmen, widerspricht zum einen den Vorgaben der ThürGemHV und ist zum anderen auch nur dann möglich, wenn die Rücklage in absehbarer Zeit wieder aufgefüllt wird.

Der Rücklagenbestand per 01.01.2025 beträgt 847.008,12 Euro.

Im Jahr 2025 ist eine Entnahme in Höhe von insgesamt 248.112 Euro zum Haushaltsausgleich erforderlich. Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage gemäß ThürGemHV in Höhe von 22.000 Euro ist aus heutiger Betrachtung bis Ende 2027 gesichert, am Ende des Jahres 2028 wird die allgemeine Rücklage aber bis auf ca. 4.000 Euro verbraucht sein.

Um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal durch weitere Kostenreduzierung dauerhaft sicherzustellen, hat der Gemeinderat im Jahr 2023 beschlossen, die freiwilligen Kostenübernahmen der Gemeinde für die Kosten der Verpflegung von Goldisthaler Kindern in Kindergarten und Hort ab dem Schuljahresbeginn 2023/2024 entfallen zu lassen und den Eltern lediglich die jeweiligen Betreuungsgebühren zu erstatten.

Im Interesse einer weiteren Haushaltskonsolidierung sollen mit Ablauf des Schuljahres/Kindergartenjahres 2025/2026 auch die Kostenübernahmen für die Betreuungsgebühren eingestellt werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates ist in Vorbereitung und würde eine Einsparung freiwilliger Ausgaben in Höhe von 18.000 Euro jährlich ermöglichen.

Weiterhin wurde die Stellenanzahl im gemeindlichen Bauhof nach Renteneintritt eines Gemeindearbeiters bereits von 3 Stellen auf 2 Stellen reduziert. Bereits im Jahr 2024 führte dies zu einer Reduzierung der Personalausgaben um ca. 30.000 Euro.

Diese Reduzierung wird aufgrund des Tarifabschlusses 2025 und der daraus resultierenden Personalausgaben für das weiterhin noch vorhandene Personal in Museum und Bauhof im Finanzplanungszeitraum aber bereits wieder nahezu neutralisiert.

Durch Änderung der Hauptsatzung bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung von Sitzungen des Gemeinderates durch Aushang im Bekanntmachungskasten konnten ab 2024 die Kosten für die Anzeigen in der Tagespresse von jährlich ca. 1.500 Euro eingespart werden.

Das „Haus der Natur“ weist seit seiner ganzjährigen Eröffnung im Jahr 2014 einen jährlichen Zuschussbedarf (im Verwaltungshaushalt) von durchschnittlich 83.338 Euro nach dem Ergebnis der Jahresrechnung aus.

Im Rahmen der aktuell eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde stellt dies auch weiterhin eine enorme Belastung im Verwaltungshaushalt dar und muss im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung bei den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.

Seitens der Gemeinde Goldisthal wurde im April 2024 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verband Naturpark Thüringer Wald e.V. mit Sitz in Friedrichshöhe abgeschlossen, die zunächst zwar keine Kostenreduzierung bewirken wird, aber die weitere Konzeptionierung, fachkompetente Unterstützung sowie Durchführung zusätzlicher Veranstaltungen und Events sicherstellen soll. So kann zumindest weiter auf die Beschäftigung eigenen hochdotierten Personals mit Hochschulabschluss in Biologie, Umwelt und Naturschutz o.ä. verzichtet werden. Gemeinsam mit dem Verband soll im „Haus der Natur“ insbesondere der Umweltbildungsaspekt und die Verantwortlichkeit jedes Einzelnen für Arten- und Klimaschutz weiter in den Vordergrund gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der bereits langjährig bestehenden Mitgliedschaft der Gemeinde in diesem Verband rundet auch die weiter geplante Zusammenarbeit mit der Naturparkmeisterei die Umsetzung von Maßnahmen, Gestaltung von Infotafeln und Wanderwegen usw. im Gemeindegebiet ab.

3.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Einnahmen aus Grundsteuern (A und B) werden im Jahr 2025 mit 48.500 Euro (RE VJ: 51.688,55 Euro) geplant.

Die Grundsteuerreform führt demgemäß aktuell zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3.000 Euro pro Jahr für den Gemeindehaushalt. Der Gemeinderat hatte am 14.11.2024 eine neue Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2025 verabschiedet, die Höhe der Hebesätze wurde aber gegenüber der bisherigen Fassung unverändert belassen.

Dies geschah insbesondere aufgrund der Ankündigung der neuen Landesregierung, die Neuregelungen in Bezug auf die Grundsteuer in Thüringen entweder im Jahr 2026, spätestens aber mit Wirkung für 2027 nochmals einer Prüfung und absehbar Änderung zu unterziehen, mit dem Ziel, die allerorten dokumentierten Mindereinnahmen aufgrund der geringeren Bewertung von Gewerbegrundstücken im Rahmen der bisherigen Reform zu korrigieren.

Aufgrund der durchschnittlichen Rechnungsergebnisse der Vorjahre werden Einnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von 330.000 Euro (RE 2024: 233.784,00 Euro, RE 2023: 425.890,00 Euro, RE 2022: 35.351,00 Euro) im Haushaltsplan 2025 zum Ansatz gebracht. Das entspricht 1.000 Euro je Einwohner und einem Anteil von 26 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Wegen der sich abzeichnenden Verbesserung in der Bewertung von Pumpspeicherwerken in der laufenden Energiekrise und der von der Bundespolitik angekündigter Übernahme in die Hauptlast wird aus heutiger Sicht im Finanzplanungszeitraum auch weiterhin mit Einnahmen in Höhe von jährlich durchschnittlich 330.000 Euro gerechnet. Wie bereits unter dem Überblick über das Jahr 2024 erläutert, sind die Auswirkungen dieser bisher jährlich sehr schwankenden Einnahmen aus Gewerbesteuern die maßgebliche Ursache für die äußerst erschwerte Haushaltsplanung insgesamt.

Gemäß der zentralen Steuerschätzung vom November 2024 werden die Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung in Höhe von 96.676 Euro (RE VJ: 87.823,64 Euro) und aus der Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von 12.562 Euro (RE VJ: 12.404,29 Euro) geplant. Zusammen entsprechen diese beiden Steuerbeteiligungen 331 Euro je Einwohner und 9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Gegenüber den Vorjahren fällt die Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinde ab 2024 und ff. um absolut ca. 20.000 Euro jährlich geringer aus. Dies ist auf die für 2024 bis 2026 geänderte Schlüsselzahl = Anteil der Gemeinde Goldisthal am Umsatzsteueraufkommen in Thüringen zurückzuführen. Deren Reduzierung ist auf die rückläufige Gewerbesteuerentwicklung in der Gemeinde in den letzten Jahren zurückzuführen, weil der prozentuale Anteil an der Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinde Goldisthal dem prozentualen Anteil der Gemeinde Goldisthal am gesamten Gewerbesteueraufkommen in Thüringen entspricht.

Selbst wenn dieses Gesamtaufkommen gleich bleibt oder steigt, die Gewerbesteuereinnahmen in Goldisthal aber wie in den letzten Jahren sinken, dann sinkt der prozentuale Wert des Anteils der Gemeinde Goldisthal und damit wiederum auch die Höhe der Beteiligung an der Umsatzsteuer.

Die Gemeinde Goldisthal erhält im Jahr 2025 gemäß vorliegendem Bescheid keinerlei Schlüsselzuweisungen (RE VJ: 38.301,87 Euro). Aufgrund der relativ hohen eigenen Steuerkraft im Berechnungszeitraum werden auch im Finanzplanungszeitraum keine Schlüsselzuweisungen mehr erwartet.

Weiterhin werden für 2025 sonstige, allgemeine Zuweisungen vom Land in Höhe von 82.500 Euro (RE VJ: 84.642,36 Euro) gemäß Thüringer Finanzausgleichsgesetz und Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden geplant.

Steuern und Zuweisungen umfassen 2025 zusammen mit insgesamt 570.888 Euro (RE VJ: 509.238,71 Euro) insgesamt einen Anteil von 45 % (RE VJ: 54 %) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb werden insgesamt in Höhe von 395.640 Euro (RE VJ: 357.786,03 Euro) erwartet. Das entspricht 1.199 Euro pro Einwohner und 31 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Innere Verrechnungen für die Leistungen des Bauhofes werden aufgrund der 2023 erfolgten Neukalkulation der Verrechnungssätze - gemäß der Auflage im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2020 und 2021 und gemäß dem Rechnungsergebnis 2023 - im Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 180.800 Euro (RE VJ: 151.443,45 Euro) geplant. Auch die Leistungen des Bauhofes für den Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal Wasserwerk (GGW) werden mit diesen neuen Verrechnungssätzen abgerechnet und deshalb von dort Einnahmen in Höhe von 14.000 Euro (RE VJ: 13.269,92 Euro) geplant. Zu beachten ist aber, dass künftig aufgrund der Stellenreduzierung im Bauhof selbstverständlich auch das Leistungsvermögen und die sich daraus ergebenden inneren Verrechnungen entsprechend reduziert sein werden.

Der Unterabschnitt 7700 - Bauhof - schließt nunmehr gemäß Haushaltsplan 2025 mit einem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.560 Euro (RE VJ:./. 32.208,42 Euro) ab.

Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen einschließlich vereinnahmter Umsatzsteuer werden gemäß dem Durchschnitt der Vorjahresrechnungsergebnisse in Höhe von insgesamt 136.790 Euro (RE VJ: 124.865,26 Euro, RE VVJ: 143.705,37 Euro) veranschlagt.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im Jahr 2025 in Höhe von 63.650 Euro (RE VJ: 67.259,84 Euro) in den Haushaltsplan einnahmeseitig eingeordnet, davon 62.000 Euro (RE VJ: 50.958,00 Euro) aus der gemäß neuer Gesetzgebung erhöhten Landespauschale für die Kindertagesbetreuung.

Die sonstigen Finanzeinnahmen werden 2025 insgesamt in Höhe von 300.977 Euro (RE VJ: 232.052,97 Euro) geplant, darunter die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wie oben beschrieben allein mit 256.474 Euro (RE VJ: 146.635,49 Euro).

Davon entfallen 12.100 Euro (RE 2024: 10.811,58 Euro) auf Konzessionsabgaben, welche aufgrund der geschlossenen Verträge für die Energie- und Gasversorgung an die Gemeinde Goldisthal fließen werden. Mit Gewinnanteilen (Dividenden) aus der Beteiligung an der Thüringer Energie AG über den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen wird 2025 entsprechend des Rechnungsergebnisses 2024 in Höhe von 6.553 Euro gerechnet.

Weitere Finanzeinnahmen - wie beispielsweise Guthabenzinsen, Zinsen für Steuernachforderungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge - sowie kalkulatorische Einnahmen - wie Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals - umfassen zusammen absehbar 25.850 Euro (RE VJ: 68.052,40 Euro; aufgrund der geänderten Veranlagung des Hauptsteuerzahlers für Gewerbesteuer für mehrere Vorjahre entstand im Jahr 2024 ein einmaliger Effekt in Bezug auf die überplanmäßigen Einnahmen aus Nachzahlungszinsen in Höhe von 45.727 Euro, der sich absehbar 2025 nicht wiederholen wird).

3.2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Personalausgaben werden für das Jahr 2025 in Höhe von 265.750 Euro (RE VJ: 255.093,17 Euro) veranschlagt. Das sind 21 % (RE VJ: 24 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die beschlossenen Tariferhöhungen 2025 sind hierbei berücksichtigt. Im Stellenplan sind für 2025 insgesamt 3,68 VbE (Vorjahr: 4,68 VbE) vorgesehen. 1 VbE im Bauhof ist weggefallen. Es handelt sich hierbei um eine Stelle eines Gemeindearbeiters, die nach dessen Verrentung ab August 2024 nicht wieder besetzt und eingespart wird.

Im Übrigen beträgt der durchschnittliche Schlüssel für Personal eines gemeindlichen Bauhofes 1,00 VbE pro 1.000 Einwohner. Für die Gemeinde Goldisthal wären damit 0,33 VbE für Bauhof-Mitarbeiter als angemessen anzusehen. Dem stehen seit August 2024 noch tatsächlich beschäftigte 2,0 VbE gegenüber.

Gemäß der geplanten inneren Verrechnung an die jeweiligen Einsatzstellen werden die Personalkosten inkl. Arbeitsplatzkosten des Bauhofes im Jahr 2025 wie folgt zugerechnet:

UA 5800 Grünanlagen:

50.000 Euro

(RE VJ: 43.702.90 Euro)

UA 6300 Straßen-

unterhaltung/Winterdienst:

80.000 Euro

(RE VJ: 65.554,35 Euro)

UA 7500 Friedhof:

18.000 Euro

(RE VJ: 14.567,63 Euro)

UA 7900 Förderung Tourismus:

18.000 Euro

(RE VJ: 14.567,63 Euro)

UA 8400 Vereinshaus:

9.000 Euro

(RE VJ: 7.283,82 Euro)

Außerdem:

Eigenbetrieb Gemeinde Goldisthal Wasserwerk: 14.000 Euro (RE VJ: 13.269,92 Euro; externe Zahlung)

Gemäß Hinweis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde der Verrechnungssatz für die Leistungen des Bauhofes zuletzt 2023 neu kalkuliert.

Die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden für 2025 in Höhe von 675.555 Euro (RE VJ: 516.530,32 Euro) veranschlagt. Das entspricht 53 % (RE VJ: 52 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Enthalten sind innere Verrechnungen, insbesondere für Leistungen des Bauhofes in Höhe von 180.800 Euro, und kalkulatorische Kosten in Höhe von 21.450 Euro.

Die Kostenerstattung für die Mitbenutzung der Kindertageseinrichtungen an andere Gemeinden aufgrund von diesbezüglichen Verträgen wird 2025 mit 160.000 Euro (RE VJ: 122.037,00 Euro; RE VVJ: 94.735,09 Euro) veranschlagt. Bei der Planung für 2025 wird von durchschnittlich 17 zu betreuenden Kindern ausgegangen. Berücksichtigt wurde hierbei die auf inzwischen 702,00 Euro erhöhte monatliche Betriebskostenpauschale im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes.

Allerdings wurde der Gemeinde Goldisthal Anfang Mai 2025 seitens der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass sowohl die Abrechnung für 2022 in Form einer Rückerstattung als auch die Abrechnung für 2023 in Form einer Rückerstattung fehlerhaft waren und die damals gezahlten Beträge an die Gemeinde Katzhütte zurückzuüberweisen sind. Stattdessen sind jetzt beide korrigierten Abrechnungen mit einer Nachzahlung durch die Gemeinde Goldisthal verbunden, so dass die Gemeinde Goldisthal für 2022 und 2023 insgesamt mehr als 27.000 Euro an die Gemeinde Katzhütte zu leisten hat.

Mehrausgaben gegenüber den Vorjahren werden 2025 aufgrund der Personalreduzierung im Bauhof insbesondere für die externe Vergabe von Straßeninstandsetzungs- und Winterdienstleistungen anfallen. Insgesamt werden hierfür nunmehr 39.000 Euro veranschlagt, zum Vergleich betrug das Rechnungsergebnis 2023 nur 1.670,38 Euro und das Rechnungsergebnis 2024 nur 12.104,30 Euro.

Zuschüsse für laufende Zwecke werden im Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 21.570 Euro (RE VJ: 23.350,53 Euro; RE VVJ: 39.154,15 Euro) wie folgt geplant:

-

Demografiebezogene Zuschüsse

für Neugeborene

300 Euro

-

Zuschüsse für Hort- und

Kindertagesbetreuung

18.000 Euro

-

Zuschuss an Tierheim Hönbach

150 Euro

-

Zuschüsse an Vereine

2.500 Euro

-

Verlustausgleich des Eigenbetriebes

Wasserwerk (Abwasser)

0 Euro

-

Zuschuss an KAG Tourismusregion

620 Euro

Insgesamt nur noch 1,7 % (RE VJ: 2,1 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden 2025 als Zuschüsse aufgewendet.

Eine Gewerbesteuerumlage an den Freistaat Thüringen wird entsprechend des laufenden Aufkommens an Gewerbesteuern sowie der Abrechnung für das Jahr 2024 in Höhe von 31.000 Euro (RE VJ: 35.188,03 Euro) eingeplant.

Die Kreisumlage wird in Höhe von 220.930 Euro (RE VJ: 189.327,53Euro) gemäß dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Sonneberg über die Haushaltssatzung 2025 veranschlagt. Ein endgültiger Bescheid lag zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung noch nicht vor. Entgegen den Vorjahresaussagen befindet sich der Landkreis Sonneberg nicht in einer pflichtigen Haushaltskonsolidierung und wird auch keine Bedarfszuweisungen für die Verluste aus der Insolvenz des Regiomed-Konzerns beantragen.

Stattdessen wird seitens des Landkreises Sonneberg bevorzugt, auch im Jahr 2025 den kreisangehörigen Städten und Gemeinden absolut betrachtet eine erneut höhere Zahllast an Kreisumlage aufzuerlegen, ummantelt mit dem Hinweis, der Umlagesatz wurde gegenüber dem Vorjahr abgesenkt. Dies stellt eine gewollte Irreführung der Öffentlichkeit dar, da sich zwar der Umlagesatz verringert hat, demgegenüber aber die Umlagekraft der Städte und Gemeinden gestiegen ist. Letztendlich führt dies dazu, dass der Landkreis Sonneberg 2025 absolut ca. 900.000 Euro mehr an Kreisumlage einnehmen wird als 2024. Eine wirkliche Entlastung der Städte und Gemeinden hätte aber nur erfolgen können, wenn der Landkreis Sonneberg seinen ungedeckten Finanzbedarf insgesamt und absolut reduziert hätte.

Die Kreisumlage umfasst im Jahr 2025 absehbar 17,4 % (RE VJ: 17,3%) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Die Verwaltungsumlage an die Stadt Neuhaus am Rennweg als erfüllende Gemeinde wird im Jahr 2025 mit 52.200 Euro (RE VJ: 65.152,13 Euro) veranschlagt.

3.3. Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Die erforderliche Rücklagenentnahme im Jahr 2025 beträgt voraussichtlich 248.112 Euro und umfasst damit einen Anteil von 96 % an den Einnahmen des Vermögenshaushaltes.

Die Gemeinde Goldisthal erwartet im Jahr 2025 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe von 10.362 Euro. Das entspricht 4 % der Einnahmen des Vermögenshaushaltes. Davon umfasst die Investitionspauschale des Freistaates 9.362 Euro und die Infrastrukturpauschale des Freistaates für Kindergärten und Spielplätze 1.000 Euro.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung stand noch nicht verbindlich fest, ob auch 2025 Mittel aus dem Klimapakt mit den Kommunen zu erwarten sind.

3.4. Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Im Jahr 2025 muss eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 256.474 Euro (RE VJ: 146.635,49 Euro) zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes geplant werden. Das sind 99 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

Für Investitionen werden im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 2.000 Euro (RE VJ: 109.272,06 Euro) bereitgestellt. Die Investitionen umfassen damit nur 1 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

-

Grundstückserwerb

1.000 Euro

-

Baumaßnahmen Kindergärten/Spielplätze

1.000 Euro

Im Jahr 2025 will die Gemeinde aus Haushaltsresten aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 117.876,25 Euro den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Schwarza realisieren. Diese Investitionsmaßnahme ist vorrangig.

Weiterhin soll in Verwendung der Klimamittel ebenfalls aus Haushaltsresten aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 7.500,00 Euro eine Verschattung für den Spielplatz errichtet werden.

Ebenso sollen in Verwendung der bewilligten Fördermittel für die Neuausstattung des Wasserwehrdienstes in Höhe des Haushaltsrestes aus 2024 von 25.000 Euro im Jahr 2025 die entsprechenden Beschaffungen erfolgen.

4. Wirtschaftliche Beteiligungen

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes Wasserwerk ist diesem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

Demnach hat die Gemeinde im Jahr 2025 keinerlei Verlustausgleich für den Betriebszweig Abwasser zu tragen.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Wasserwerk wird im Jahr 2025 - wie in den Vorjahren - auf 20.000 € begrenzt.

Die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser wurden 2023 neu kalkuliert und die jeweiligen Änderungssatzungen der Gemeinde Goldisthal sind mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft getreten.

Nach Einschätzung der Werkleitung sollten daher ab 2024 in beiden Betriebszweigen keine jährlichen Verluste mehr entstehen.

Für beide Betriebszweige werden ab 2025 ff. jährliche Mittel für Ersatzinvestitionen in Höhe von jeweils 5.000 Euro geplant.