Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),
Vollzug der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Unter Bezugnahme auf die Eingangsbestätigung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vom 13.06.2025 wird für die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Goldisthal folgende Einschätzung gegeben.
Würdigung des Haushalts 2025
Das Einnahme- und Ausgabevolumen des Haushalts der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 beträgt
| im | Verwaltungshaushalt | 1.267.505 € | und |
| im | Vermögenshaushalt | 258.575 €. |
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Der Gesamthaushalt für das Haushaltsjahr 2025 mit einem Einnahme- und Ausgabevolumen in Höhe von insgesamt 1.526.080 € hat sich damit im Vergleich zum Haushalt des Vorjahres um 97.863 € erhöht, davon um 14.943 € im Verwaltungshaushalt und um 82.920 € im Vermögenshaushalt.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Goldisthal ist noch kritischer als in den Vorjahren zu beurteilen. Das Jahr 2023 schloss noch mit einem Überschuss in Höhe von 58.255 €. Das Jahr 2024 wies bereits einen Fehlbetrag aus laufender Rechnung in Höhe von 146.635 € aus. Für das Jahr 2025 wird mit einem Fehlbetrag von 256.474 € geplant. Der Vorjahreshaushalt sah für 2025 noch einen Fehlbetrag in Höhe von nur 109.482 € vor.
Auch für die Folgejahre der Finanzplanung werden Fehlbeträge erwartet, 2026 in Höhe von 217.471 €, 2027 in Höhe von 200.628 € und 2028 in Höhe von 203.755 €. Die im Vorjahreshaushalt prognostizierten Fehlbeträge für die Jahre 2026 (59.446 €) und 2027 (53.498 €) werden mit dieser aktuellen Planung deutlich größer.
Damit verfestigt sich die zuletzt in der Würdigung zum Haushaltsplan 2024 benannte Gefahr, dass infolge geringer Ertragskraft bei zugleich hohen und schwankenden Fehlbeträgen gemessen am recht geringen Haushaltsvolumen jährlich wiederkehrend Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt für den Haushaltsausgleich erforderlich werden und wegen des geringen Volumens des Vermögenshaushalts stets die allgemeine Rücklage als Ersatzdeckungsmittel im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 c, 16 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ThürGemHV beansprucht werden muss. Diese rückwärtigen Zuführungen zum Verwaltungshaushalt werden für 2024 auf 139.155 €, für 2025 auf 256.474 €, für 2026 auf 217.471 €, für 2027 auf 200.628 € und für 2028 auf 203.755 € beziffert. Die letzte positive Zuführung erfolgte 2023 mit 58.254,67 €.
Für das Haushaltsjahr 2025 beträgt die Mindestrücklage nach § 20 Abs. 2 Satz 2 ThürGemHV 21327 €. Zum 01.01.2025 wies die allgemeine Rücklage einen Bestand von 847.008 e auf. Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 248.112 € vorgesehen. In diesem Fall wird die allgemeine Rücklage zum 31.12.2025 einen Bestand von 598.896 € aufweisen. Gemäß der Finanzplanung folgen weitere Entnahmen: 2026 in Höhe von 208.471 €, 2027 in Höhe von 191.628 € und 2028 in Höhe von 194.755 €. Diese Beträge decken sich annähernd mit den vorgenannten Beträgen der Zuführungen zum Verwaltungshaushalt. Die Einhaltung der Mindestrücklage ist damit aus heutiger Betrachtung bis Ende 2027 gesichert. Am Ende des Jahres 2028 würde die allgemeine Rücklage aber bis auf ca. 4.000 Euro verbraucht sein. Die ersatzweise Deckung durch allgemeine Rücklagernittel wird damit in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein.
Sonderrücklagen bestehen nicht.
Die langfristige Sicherstellung ausgeglichener Haushalte erfordert anderweitige Maßnahmen zur Deckung der Ausgaben.
Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt setzt sich wie folgt zusammen:
| - | für Gemeindestraßen (Gliederungs-Nr. 6300) in Höhe von 123.400 €. Diese Ausgaben sind steigend. Die Ausgaben für den Winterdienst sind 2025 deutlich höher als 2023 und 2024 |
| - | für die Kindertagesbetreuung (4640) in Höhe von 113.000 €. Diese Ausgaben steigen ebenfalls, insbesondere deutlich seit 2023 die interkommunalen Erstattungsleistungen zur Kita-Mitbenutzung. Den gleichen Anstieg haben die Einnahmen aus der Landespauschale. |
| - | für die Vergütung der Beschäftigten im Bauhof/Technikstützpunkt (7700) in Höhe von 110.000 € zuzüglich Sozialversicherung. Diese Ausgaben fallen deutlich geringer aus als 2023 und 2024. Der Bauhof insgesamt wird 2025 demnach mit einem Überschuss schließen nach Zuschussbedarf in den Jahren 2023 und 2024. |
| - | für das „Haus der Natur", Goldberg 2, (3215) in Höhe von 96.000 €. Im Vorjahr betrug der Zuschussbedarf 97.680 €. Für 2025 werden 52.650 € Einnahmen und 148.650 € Ausgaben veranschlagt. |
| - | für Grünanlagen (5800) in Höhe von 52.150 €, einschließlich 50.000 € innerer Verrechnungen von Bauhofleistungen. Der Bedarf ist gleichbleibend zu den Vorjahren. |
| - | für den Brandschutz (1300) in Höhe von 39.400 €. |
| - | für das Bestattungswesen (7500) in Höhe von 35.420 €. |
| - | für die Hauptverwaltung (0200) in Höhe von 28.020 €. |
| - | für den Gemeinderat (0000) in Höhe von 19.750 €, einschließlich 1.700 E für die Seniorenweihnachtsfeier und 650 € für Ehrungen. |
| - | für die Tourismusförderung (7900) in Höhe von 19.420 €. |
| - | für den BgA Gaststätte „Golden Nugget" mit Bowlingbahn (8402) in Höhe von 14.500 €. |
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| Hier steigen die Ausgaben leicht. Die Einnahmen bleiben konstant. |
| - | für das Kultur- und Vereinshaus Hauptstraße 22b (8400) in Höhe von 11.960 €. Ausgaben und Einnahmen bleiben gegenüber den Vorjahren nahezu gleich. |
| - | für die Straßenbeleuchtung (6700) in Höhe von 11.800 €. |
| - | für Erholungseinrichtungen (5900) in Höhe von 6.550 € davon 2.500 € Vereinszuschüsse. |
| - | für die Verwaltung allgemeinen Grundvermögens (8800) in Höhe von 6.345 €. |
| - | für schulische Aufgaben (2950) in Höhe von 3.000 €, bestehend aus Zuschüssen für die Hortbetreuung. Zuschüsse für die Schülerspeisung sind nicht mehr veranschlagt. |
| - | für die Unterhaltung von Wasserläufen (6900) in Höhe von 2.000 €. |
| - | für Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (7920) in Höhe von 720 €. |
| - | für die Zwecke der Unterhaltung mit Bezug zur Kirche (3700) in Höhe von 500 €. |
| - | für die Bezuschussung des Tierheims (1100) in Höhe von 150 €. |
Kostenneutral sind die Gliederungen Wahlen (0520), Begegnungsstätte AWO Goldisthal (4300) und erstmals der Verlustausgleich für den Betriebszweig Abwasser des Eigenbetriebs Wasserwerk (7000). Durch die Gebührenerhöhungen des Eigenbetriebs „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" wird angestrebt, dass die Gemeinde Goldisthal künftig für die beiden Betriebszweige Trinkwasser und Abwasser keinen Verlust mehr nach § 8 Abs. 2 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) ausgleichen muss.
Überschüsse verzeichnen die Beteiligungen an Versorgungsunternehmen (Gliederung 8170) in Höhe von 18.653 €, die Abfallbeseitigung (7200) in Höhe von 300 € (DSD-Stellplätze) und die Kämmerei (0300) in Höhe von 200 €.
Aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen (Gliederung 9000) ergeben sich folgende wesentlichen Einnahme- und Ausgabeansätze:
Die Einnahmen aus Steuern werden durchweg vorsichtig und niedriger als in den Vorjahren geplant. Aus der Grundsteuer A werden 500 € veranschlagt nach 1.880 € im Vorjahr, aus der Grundsteuer B 48.000 € nach zuvor 50.000 €.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer unterliegen sehr starken Schwankungen. Für den Hauptgewerbesteuerzahler erfolgen immer noch geänderte Veranlagungen mit bis zu 10 Jahren Rückwirkung, so auch im Jahr 2024. Deshalb werden auch die Gewerbesteuereinnahmen mit 330.000 € niedriger veranschlagt als mit 400.000 € im Jahr 2024, von denen damals nur 233.784 € vereinnahmt werden konnten.
Die Gemeinde Goldisthal erhält 2025 gemäß vorliegendem Bescheid keine Schlüsselzuweisungen mehr. 2024 wurden noch 38.301,87 € vereinnahmt, 2023 59.817,38 € und 2022 sogar 169.552,14 €. Aufgrund der hohen Steuerkraft im Berechnungszeitraum werden für den gesamten Finanzplanungszeitraum keine Schlüsselzuweisungen mehr erwartet.
Die Ausgaben für Umlagen erfahren demgegenüber weiteren Aufwuchs, die Kreisumlage auf 220.000 € nach zuvor 200.000 € und die Umlage an die erfüllende Gemeinde auf 52.500 € nach zuvor 50.000 €.
Die Gewerbesteuereinnahmen lassen sich der Höhe nach nicht sicher planen. Da die Höhen der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage von dieser nicht planbaren Steuerkraft wesentlich abhängen, ergibt sich für den Gesamthaushalt insgesamt keine sichere Planbarkeit.
Aus dieser Einnahmen-Ausgaben-Situation heraus wurden in den vergangenen Jahren bereits folgende Maßnahmen zur Sicherstellung ausgeglichener Haushalte ergriffen:
Ausgehend vom Stellenplan für 2022 mit 5,48 ausgewiesenen Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) wurden mit der Nichtwiederbesetzung der Stelle der weggegangenen damaligen Museumsleiterin des „Hauses der Natur" die Zahl der Stellen im Stellenplan für 2023 um 0,8 auf 4,68 VbE reduziert.
Eine Kooperation mit dem Verband Naturpark Thüringer Wald e. V. bewirkt zwar keine Kostenreduzierung, führt aber durch fachliche Unterstützung zum Verzicht auf eigenes Personal. Im Stellenplan für 2025 werden nun insgesamt 3,68 VbE ausgewiesen. Eine Vollzeitstelle im Bauhof wurde nicht wieder besetzt und wird eingespart, nachdem der Stelleninhaber 2024 in die Rente eintrat. Die Reduzierung der Personalausgaben 2024 wird jedoch 2025 durch den Tarifabschluss für das vorhandene Personal wieder neutralisiert.
Die Gemeinde Goldisthal erstattet seit dem Schuljahresbeginn 2023/2024 nicht mehr die Kosten der Verpflegung für die Goldisthaler Kinder in Kindertagesstätten und Schulhorten. Seitdem werden nur noch die Betreuungs- und Hortgebühren erstattet. Dafür werden 15.000 € veranschlagt, nach 13.000 € im Jahr 2024 und 12.270,25 € im Jahr 2023. Um die Leistungsfähigkeit durch weitere Kostenreduzierung sicherzustellen, ist ein Beschluss zur Beendigung dieser Gebührenerstattung mit Ablauf des Kindergarten- und Schuljahres 2025/2026 in Vorbereitung. Im Falle der Einführung eines dritten gebührenfreien Kindergartenjahres würde sich die Höhe dieser Einsparung jedoch wieder vermindern.
Seit der Änderung der Hauptsatzung 2024 werden die Bekanntmachungen von Sitzungen des Gemeinderates im Schaukasten ausgehängt statt in der Presse veröffentlicht. Daraus ergibt sich eine Einsparung von 1.500 €/Jahr.
Diese Maßnahmen erzeugen jedoch insgesamt zu wenig Einsparungen, um den Zuschussbedarf so weit zu senken, dass die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde keinen Fehlbetrag mehr ergibt.
Der Vorbericht stellt zutreffend fest, dass ein Haushaltsausgleich durch Entnahmen aus der Rücklage von der ThürGemHV nur als Ersatzdeckungsmittel und unter Einhaltung der Mindestrücklage vorgesehen ist. Dies setzt voraus, dass die Rücklage stets in absehbarer Zeit wieder aufgefüllt werden kann. Entnahmen aus der Rücklage dürfen deshalb keine dauerhafte Deckungsmöglichkeit, sondern nur eine Ausnahme sein. Mittelfristig werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung ausgeglichener Haushalte mit einer Deckung aus jährlich neu erwirtschafteten Erträgen erforderlich sein. Diese Maßnahmen könnten darin bestehen, die Zuschussbedarfe weiter zu senken, den Kostendeckungsgrad kostenrechnender Einrichtungen zu erhöhen, alle freiwilligen Aufgaben kritischer auf ihre Fortführung zu überprüfen und die interkommunale Zusammenarbeit mit Neuhaus am Rennweg, z. B. im Bauhof-Bereich, auszubauen.
Der Vorbericht weist insbesondere darauf hin, dass das „Haus der Natur" seit 2014 durchschnittlich 83.338 jährlichen Zuschussbedarf ausweist. Es ist damit „weiterhin eine enorme Belastung im Verwaltungshaushalt und muss... bei den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden." Anzumerken ist, dass selbst im Falle einer Schließung des „Hauses der Natur" ein Teil der Bewirtschaftungskosten weiterhin anfallen würde, während ein Großteil der Einnahmen verloren ginge. Sollte die Gemeinde jedoch ein Haushaltssicherungskonzept pflichtig aufstellen müssen, wäre der weitere Betrieb des „Hauses der Natur" als freiwillige Aufgabe dennoch zu überdenken.
Die langfristige Vermeidung dieser pflichtigen Haushaltskonsolidierung erfordert umfassende deutliche Senkungen der Ausgaben und nachhaltige Steigerungen der Einnahmen.
Positiv festzustellen ist, dass die Gemeinde Goldisthal zum 01.01.2025 weiterhin schuldenfrei war.
Die Aufnahme von Krediten und der Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte sind sowohl für das Jahr 2025 als auch für die Finanzplanjahre bis 2028 nicht geplant. Ordentliche Tilgungsleistungen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV bestehen damit auch nicht. Ebenso ist der Eigenbetrieb „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" schuldenfrei.
Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) haben mit 265.750 € einen angemessenen Anteil von 21,0 an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts in Höhe von 1.267.505 €.
Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt sind lediglich Ausgaben in Höhe von 1.000 € für eine Baumaßnahme zur Verwendung der Infrastrukturpauschale nach § 21 des Thüringer Kindergartengesetzes und in Höhe von ebenfalls 1.000 € für den Erwerb von Grundstücken geplant. Weitere Investitionen sind nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden in Anbetracht der Unwägbarkeiten auf der Einnahmeseite des Gemeindehaushalts, insbesondere hinsichtlich der Gewerbesteuer, nicht festgesetzt.
Das größere Volumen des Vermögenshaushalts im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus der deutlich höheren Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes mit einer Zuführung in Höhe von 256.474 € gegenüber 139.155 € im Vorjahr.
Das Investitionsprogramm beziffert den Gesamtausgabebedarf im Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus zwar auf 358.000 €, ordnet davon jedoch nur 10.000 € als Ausgabebedarf in den Zeitraum 2025 bis 2028 ein. Dieses Verhältnis spricht für einen Investitionsstau.
Im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeinde Goldisthal - Wasserwerk" als Anlage zum Haushaltsplan gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs- und den Vermögensplan sowie den Finanzplan getrennt für die Betriebszweige Trinkwasser und Abwasser.
Betriebszweig Trinkwasser
Der Erfolgsplan Trinkwasser schließt im Wirtschaftsjahr 2025 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 23.525 €. Im Ergebnis der seit 2024 geltenden neuen Trinkwassergebühren wird im Betriebszweig Trinkwasser kein Fehlbetrag erwartet. Die geplanten Gebühreneinnahmen belaufen sich im Jahr 2025 auf 18.150 €, das sind 825 € weniger als im Jahr 2024. Der Großteil der Aufwendungen im Erfolgsplan Trinkwasser besteht aus Abschreibungen in Höhe von 10.900 €.
Der Vermögensplan Trinkwasser im Wirtschaftsjahr 2025 umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.900 €. Die Einnahmen bestehen nur aus Abschreibungen. Ausgabeseitig sind 5.000 € für Investitionen, 3.800 € er die Auflösung von Sonderposten und 2A 00 € für die Erhöhung der Rücklage vorgesehen.
Der Finanzplan Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2024 jährlich bis 2028 Zuführungen zur Rücklage in Höhe von 2.100 € vor. Diese konnten zuvor nicht realisiert werden.
Betriebszweig Abwasser
Der Erfolgsplan Abwasser schließt im Wirtschaftsjahr 2025 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 144.512 €. Seit 2024 sind ebenfalls neue Abwassergebühren in Kraft, so dass im Betriebszweig Abwasser auch kein Fehlbetrag mehr erwartet wird. Die Gebühreneinnahmen belaufen sich im Jahr 2025 auf 50.930 €, das sind 2.315 € weniger als im Jahr 2024. Der Großteil der Aufwendungen im Erfolgsplan Abwasser besteht aus Abschreibungen in Höhe von 74.000 €.
Der Vermögensplan Abwasser umfasst im Wirtschaftsjahr 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 93.000 €. Die Einnahmen setzen sich aus Abschreibungen (74.000 €) und einer Rücklagenentnahme (19.000 €) zusammen. Die Ausgaben bestehen aus der Auflösung von Sonderposten (88.000 €) und Ersatzinvestitionen (5.000 €).
Der Finanzplan Abwasser sieht für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2028 Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von jährlich 19.000 € vor.
Schlussbetrachtungen
Nach heutigem Erkenntnis- und Sachstand werden die Planansätze als realistisch eingeschätzt.
Die Bestandteile des Haushaltsplans 2025 sowie die dem Haushaltsplan beizufügenden Anlagen nach § 2 ThürGemHV sind vollständig. Form und Inhalt entsprechen den Anforderungen der ThürGemHV.
Für Straßenausbaumaßnahmen weisen wir auf die rechtzeitige Stellung von Anträgen auf Erstattungs- bzw. Ausgleichsleistungen hin:
| • | für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 01.01.2019 begonnen worden sind und für die sachliche Beitragspflichten bis zum 31.122018 noch nicht entstanden waren, nach der Thüringer Straßenausbaubeitragserstattungsverordnung (ThürSABErstVO) rechtzeitig vor dem 31.12.2028 (Ausschlussfrist nach § 21b Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 ThürKAG und § 4 Abs. 2 ThürSABErstVO). |
| • | für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 01.01.2019 begonnen worden sind, nach der Thüringer Straßenausbauausgleichsleistungsverordnung (ThürSABAusgIVO) innerhalb von vier Jahren nach dem Jahr der Beendigung der Baumaßnahme (§ 5 Abs. 2 ThürSABAusgIVO). |
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 darf vor Ablauf des Monats bekannt gemacht werden (§ 21 Abs. 3 ThürK0).
Gemäß § 119 ThürKO fordert die Rechtsaufsichtsbehörde eine amtlich ausgefertigte Haushaltssatzung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2025 sowie einen Bekanntmachungsnachweis dieser Satzung an.
Erhebung von Daten über die Haushaltswirtschaft
Wir bitten darum, die Daten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan zeitnah in die Datenerfassung „Haushaltswirtschaft der Kommunen" (HWK) einzugeben.
Im Auftrag
Schulz