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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2025
2. Nichtamtlicher Teil
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2.3. Nichtamtlicher Teil anderer Behörden/Körperschaften

Papierführerscheine und Scheckkartenführerschein (Foto LRA SON M. Volk)

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Sonneberg informiert:

Sonneberg, 25. Juni 2025 - Nachdem zunächst Papierführerscheine betroffen waren, besteht jetzt der verpflichtende Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine.

Ihr Geburtsjahr liegt vor 1953? Dann gilt: Umtausch erst bis 19. Januar 2033, ganz gleich ob Papier oder Plastikkarte.

Sie sind im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat (Plastekarte) von 1999 bis 2001? Dann gilt: Umtauschpflicht bis spätestens 19. Januar 2026.

Folgende Umtauschfristen gelten für alle ab 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine:

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständig ist bundesweit die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.

Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter https://www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/online-terminvergabe/

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477, 03675/871-280.