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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 7/2026
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Stadtrates

 

Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 8/211/20/2026 vom 29.06.2026

Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/16 des Stadtrates vom 09.03.2026 - öffentlicher Teil - wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/212/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 30.09.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 25.03.2026 sowie der E-Mail vom 11.05.2026 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg und deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 13.05.2026 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage 1 fest.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/213/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 30.09.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 25.03.2026 sowie der E-Mail vom 11.05.2026 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg und deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 13.05.2026 für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/214/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt den Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 30.09.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 25.03.2026 sowie der E-Mail vom 11.05.2026 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg und deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 13.05.2026 für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Neuhaus am Rennweg und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit Beschlüssen Nr. 8/212/20/2026, 8/213/20/2026 und 8/214/20/2026 vom 29.06.2026 die Jahresrechnung 2023 der Stadt Neuhaus am Rennweg festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2023 und über die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss-Nr. 8/215/20/2026 vom 29.06.2026

Es wird beschlossen, den Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2025 in Höhe von insgesamt 1.627.186,11 Euro wie folgt zu verwenden:

a)

Anlage als Termingeld mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit bei Sparkasse Sonneberg in Höhe von 500.000,00 Euro, wobei die monatlichen Zinserträge im Verwaltungshaushalt unter allgemeiner Finanzwirtschaft zu vereinnahmen sind, und

b)

Einsatz zur Kassenbestandsverstärkung in Höhe von 1.127.186,11 Euro.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/216/20/2026 vom 29.06.2026

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung) gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/217/20/2026 vom 29.06.2026

Die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Unterkünfte der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/218/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die „Schwimmhalle am Rennsteig“ gemäß der beigefügten Anlage 1.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/219/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die vorliegende Konzeptstudie gemäß Anlage 1 zur Entwicklung des Areals des „ehemaligen Rennsteigsportplatzes“ zur „Rennsteig AktivArena“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Für die Bauabschnitte 1 - Ersatzneubau Versorgungsbau Turnhalle - sowie Bauabschnitt 2 - Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Tribüne einschließlich der erforderlichen Stellplätze und Infrastruktur - sind die Fördermöglichkeiten umfassend zu prüfen und zu erschließen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Bauabschnitte 1 und 2 geeignete Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zu identifizieren sowie die Förderkulisse umfassend zu prüfen.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen dieser Fördermittelakquise unverbindliche Interessensbekundungen, Projektanmeldungen und vergleichbare vorbereitende Schritte vorzunehmen, soweit damit keine finanziellen Verpflichtungen oder rechtlichen Bindungen für die Stadt verbunden sind.
  5. Ziel ist es, für die Bauabschnitte 1 und 2 eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen, die eine wirtschaftliche Realisierung ermöglicht. Dabei sind ausdrücklich auch Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Förderprogramme (Doppelförderung, soweit zulässig) zu prüfen.
  6. Die Stellung förmlicher Förderanträge, insbesondere solcher mit finanziellen Auswirkungen (Eigenanteile, Folgekosten, Bindungsfristen), bleibt ausdrücklich dem Stadtrat vorbehalten.
  7. Vor Einreichung entsprechender Förderanträge ist dem Stadtrat eine gesonderte Beschlussvorlage vorzulegen, die insbesondere die in Aussicht stehenden Förderprogramme, die Höhe der möglichen Zuwendungen, die notwendigen Eigenanteile sowie die finanziellen und zeitlichen Auswirkungen darstellt.
  8. Erst nach gesonderter Beschlussfassung durch den Stadtrat dürfen verbindliche Förderanträge gestellt und entsprechende Verpflichtungen eingegangen werden.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/220/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BauGB die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur „Einbeziehungssatzung Gemeindeweg Siegmundsburg“ der Stadt Neuhaus am Rennweg entsprechend den Abwägungsvorschlägen des als Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls.

Den Ergebnissen der Abwägung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger schriftlich über das Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/221/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BauGB die „Einbeziehungssatzung Gemeindeweg Siegmundsburg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 31.03.2026 als Satzung.

Die der Einbeziehungssatzung beigefügte Begründung sowie die als Anlage beigefügte Eingriffs- und Ausgleichsbilanz werden gebilligt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung dem Landratsamt Sonneberg (Kommunalamt) anzuzeigen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss Nr. 380/33/2023 vom 17.04.2023 wird aufgehoben.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/222/20/2026 vom 29.06.2026

Es wird beschlossen, das Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Fassung vom 04.05.2026 gemäß der Anlage 1 als fachliche Grundlage für die Ausgestaltung der Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit anzunehmen und stetig fortzuschreiben.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.

Beschluss-Nr. 8/223/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg bestätigt die Gesamtkapazität von Kindergartenplätzen sowie den durchschnittlichen Bedarf mit Stand 08.06.2026 für das Kindergartenjahr 2026/2027 im Gebiet der Stadt Neuhaus am Rennweg einschließlich der Ortsteile wie folgt:

Neuhaus am Rennweg

Interimslösungen „Kinderland am Apelsberg“

zzgl. Anmietung Bahnhofstraße 41 120 100 Plätze; Bedarf: 106 100 Kinder

Ortsteil Lichte

Kindergarten „Gänseblümchen“ 50 Plätze; Bedarf: 47 Kinder

Ortsteil Piesau

Kindergarten „Löwenzahn“ 34 Plätze; Bedarf: 21 Kinder

Ortsteil Steinheid

Haus der kleinen Strolche 56 Plätze; Bedarf: 46 Kinder

Gesamt: 260 240 Plätze; Bedarf: 220 214 Kinder

(davon 40 Kinder Wunsch- und Wahlrecht)

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/224/20/2026 vom 29.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen und beauftragt die Stadtverwaltung, diese fristgerecht bei der zuständigen Planungsstelle einzureichen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 30.06.2026

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.08.2026 bis 17.08.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2; 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr zur jedermanns Einsicht aus.