Aufgrund des § 14 und § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), beschließt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01. Oktober 2025:
Änderungen
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Unterkünfte der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 01.10.2025 (Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 10/2025 vom 24.10.2025 wird wie folgt geändert:
§ 2 Aufnahme - wird wie folgt ergänzt:
(6) Mit Einweisung in eine Unterkunft hat die betreffende Person für die Aushändigung der Schlüssel folgende Schlüsselkaution sofort an die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg zu zahlen:
| Transponder für Wohnung | 35 € |
| Haustürschlüssel | 35 € |
| Zimmerschlüssel | 10 € |
| Gesamt | 80 € |
§ 5 Verhalten Abs. 2 - wird wie folgt ergänzt:
8. → Haustiere jeglicher Art in der Unterkunft zu halten.
§ 9 Höhe des Entgelts - wird wie folgt geändert:
(2) Das Entgelt beträgt pro Tag und eingewiesener Person 19,88 €.
Inkrafttreten
Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.
Neuhaus am Rennweg, den 01. Juli 2026
Stadt Neuhaus am Rennweg
Scheler
Bürgermeister