Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat vom Landratsamt Sonneberg die Auflage bekommen, die bisherige Beschilderung zur Vorfahrtsregelung in der Mantelstraße abzubauen.
Da seitens des Ordnungsamtes jedoch durch eine ersatzlose Aufhebung der Vorfahrtsregelung das Entstehen eines Unfallschwerpunktes aufgrund langjährigem Bestehens befürchtet wurde, ist nunmehr eine alternative Lösung zur Beschilderung gefunden worden.
Der Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Apelsbergstraße und Mantelstraße, im Neuhäuser Volksmund als „Gasse“ bekannt, wird zur Einbahnstraße Richtung Apelsbergstraße.
So bleibt die Vorfahrtsregelung im Grunde gleich, da ein Fahrzeug auf der Mantelstraße weiterhin Vorfahrt hat.
Ohne die Einbahnstraße müsste das Fahrzeug auf der Mantelstraße einem Fahrzeug aus der „Gasse“ Vorfahrt gewähren. Die stellt vor allem im Winter ein Problem dar, wenn auf steiler glatter Fahrbahn gebremst werden muss, um Vorfahrt zu gewähren.
Dadurch kann es passieren, dass das Fahrzeug auf der Mantelstraße nicht mehr den Berg hinaufkommt und schlimmstenfalls die Mantelstraße wieder herunterrutscht.
Dies war auch der Grund für die Aufstellung der ursprünglichen Beschilderung.
Für Fahrzeuge von der Karl-Liebknecht-Straße aus Richtung Leninstraße kommend gilt „Rechts vor Links“ und diese müssen nach wie vor Fahrzeugen auf der Mantelstraße Vorfahrt gewähren.
Zur besseren Veranschaulichung beachten Sie bitte angehängte Grafik.
Es wird um Verständnis gebeten, falls es durch die Änderung bei einigen Anliegern zu geringfügig verlängerten Strecken kommt.
Die Änderung der Beschilderung wird in den nächsten Tagen durch den Bauhof der Stadt Neuhaus am Rennweg vorgenommen.
25.08.2023