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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2023
1. Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Neuhaus am Rennweg

Gemarkung:

Igelshieb

Flur: 0

Flurstücke: 599

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 04.09.2023 bis 06.10.2023

in der Zeit:

von Montag bis Mittwoch

07.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag

07.00 bis 18.00 Uhr

am Freitag

07.00 bis 12.00 Uhr

in der

Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

Zimmer 216

Marktstraße 2, 98724 Neuhaus/Rwg.

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch einlegen werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei:

Vermessungsstelle ÖbVI Steffen Wöckel,

An den Bachwiesen 1, 07333 Unterwellenborn

Unterwellenborn, 15.08.2023

gez. Unterschrift

ÖbVI Steffen Wöckel