In der
| Gemeinde: | Neuhaus am Rennweg | ||
| Gemarkung: | Igelshieb | Flur: 0 | Flurstücke: 599 |
wurde eine
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 04.09.2023 bis 06.10.2023
in der Zeit:
| von Montag bis Mittwoch | 07.00 bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 bis 18.00 Uhr |
| am Freitag | 07.00 bis 12.00 Uhr |
in der
Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg
Zimmer 216
Marktstraße 2, 98724 Neuhaus/Rwg.
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch einlegen werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei:
Vermessungsstelle ÖbVI Steffen Wöckel,
An den Bachwiesen 1, 07333 Unterwellenborn
Unterwellenborn, 15.08.2023
gez. Unterschrift
ÖbVI Steffen Wöckel