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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Bürgermeisterwahl in der Stadt Neuhaus am Rennweg am 26. Mai 2024, die eine Mehrheitswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

7.689

Zahl der Wähler:

4.220

Wahlbeteiligung:

54,9 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

415

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

3.805

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Uwe Scheler

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuhaus am Rennweg, den 29. Mai 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin