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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Ortsteilratsmitgliederwahl in dem Ortsteil Piesau am 26. Mai 2024, die eine Verhältniswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

637

Zahl der Wähler:

414

Wahlbeteiligung:

65,0 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

16

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

398

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

1.187

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

A) Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE.

B) Wahlvorschlag der Wählergruppe Piesauer Vereine

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuhaus am Rennweg, den 29. Mai 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin