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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Gemeinderatsmitgliederwahl in der Gemeinde Goldisthal am 26. Mai 2024, die eine Verhältniswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

296

Zahl der Wähler:

221

Wahlbeteiligung:

74,7 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

3

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

218

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

638

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

A) Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland - AfD

B) Wahlvorschlag der Wählergruppe Feuerwehr Goldisthal

C) Wahlvorschlag der Wählergruppe Angelverein/Thüringerwald-Verein Goldisthal

D) Wahlvorschlag der Wählergruppe Musikfreunde Goldisthal

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Goldisthal, den 29. Mai 2024

Kay Machold

Wahlleiter