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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Ortsteilbürgermeisterwahl in dem Ortsteil Piesau am 26. Mai 2024, die eine Verhältniswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

637

Zahl der Wähler:

414

Wahlbeteiligung:

65,0 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

79

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

335

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber:

Karsten Kopp (Piesauer Vereine)

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuhaus am Rennweg, den 29.05.2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin