Bei der Ortsteilbürgermeisterwahl in dem Ortsteil Piesau am 26. Mai 2024, die eine Verhältniswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 637 |
| Zahl der Wähler: | 414 |
| Wahlbeteiligung: | 65,0 % |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 79 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 335 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Listen- Nr. | Kennwort | Name des Bewerbers | Stimmen | % |
| 1 | Görlich, Norman | Norman Görlich | 107 | 31,9 |
| 2 | Piesauer Vereine | Karsten Kopp | 228 | 68,1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber:
Karsten Kopp (Piesauer Vereine)
Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.
Landratsamt Sonneberg
Kommunalamt
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Neuhaus am Rennweg, den 29.05.2024
Silke Kümmerling
Wahlleiterin