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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Stadt Neuhaus am Rennweg

Gemarkung:

Schmalenbuche

Flur: 2

Flurstücke:

18, 20, 512/12, 514/9, 577/11, 578/13, 734/22, 735/26

 — 

Gemeinde:

Stadt Neuhaus am Rennweg

Gemarkung:

Lichte

Flur: 8

Flurstücke:

765, 806, 807, 809

wurde eine

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 21.06. bis 22.07.2024

in der Zeit:

von Montag bis Donnerstag

08.00 bis 11.30 und

12.30 bis 15.30 Uhr

am Freitag

08.00 bis 11.30 Uhr

in den Räumen des

ÖbVI Steffen Wöckel,

An den Bachwiesen 1, 07333 Unterwellenborn

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch einlegen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei:

Vermessungsstelle

ÖbVI Steffen Wöckel,

An den Bachwiesen 1, 07333 Unterwellenborn

Unterwellenborn, 11.06.2024

Steffen Wöckel