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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Ortsteilratsmitgliederwahl in den Ortsteilen mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Steinheid, Limbach und Neumannsgrund am 26. Mai 2024, die eine Mehrheitswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

844

Zahl der Wähler:

570

Wahlbeteiligung:

67,5 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

30

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

540

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

2.573

Auf den Wahlvorschlag bzw. die Personen entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuhaus am Rennweg, den 29. Mai 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin