Beschluss-Nr. 8/20/2025 vom 13.03.2025
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk mit einer Bilanzsumme von 707.009,44 Euro und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden bestätigt. |
| 2. | Der sich ergebende Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von insgesamt 23.839,25 Euro resultiert zu 15.278,04 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Trinkwasserversorgung“ und zu 8.561,21 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Abwasserentsorgung“ und wird auf die bereits entstandenen Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von 187.559,17 Euro angerechnet. Der neue Verlustvortrag ab dem 01.01.2024 beläuft sich auf 211.398,42 Euro. |
| 3. | Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt. |
| 4. | Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. |
—
| Ausgefertigt: | Goldisthal, den 20.03.2025 |
| Machold | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk, der beschlossenen Behandlung des Jahresfehlbetrages 2023, des Lageberichtes der Werkleitung sowie des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers
Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat mit Beschluss Nr. 8/20/2025 vom 13.03.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk bestätigt, über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2023 beschlossen, den Lagebericht der Werkleitung gebilligt sowie der Werkleitung für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk, die beschlossene Behandlung des Jahresfehlbetrages 2023, der Lagebericht der Werkleitung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen gemäß § 25 Abs. 4 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung in der Zeit vom 01.09.2025 bis 15.09.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.