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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 8/2026
1. Amtlicher Teil
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung) vom 30. Juli 2026

Aufgrund der §§ 11 und 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung):

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung) vom 18. November 2019 (Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 13/2019 vom 20. Dezember 2019, S. 4), zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung) vom 14. Juli 2023 (Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal Nr. 8/2023 vom 25.08.2023, S. 3) wird wie folgt geändert:

1.

§ 5 erhält folgende Fassung:

„§ 5 Besondere Verdienste

a)

Einwohnern der Stadt Neuhaus am Rennweg werden anlässlich herausragender Erfolge folgende Ehrungen zu teil:

Deutscher Meister, Europameister,

öffentlicher Empfang,

Weltmeister oder Olympiasieger

Blumenpräsent,

Glückwunschschreiben,

Ehrengabe der Stadt im Wert von 100 Euro

Eine schriftliche Meldung der Erfolge an die Stadt Neuhaus am Rennweg obliegt den jeweiligen Vereinen.

b)

Langjähriger Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg einschließlich der Ortsteilfeuerwehren:

10jährige Zugehörigkeit

Urkunde

Präsent im Wert von 25,00 €

25jährige Zugehörigkeit

Urkunde

Präsent im Wert von 50,00 €

40jährige Zugehörigkeit

Urkunde

Präsent im Wert von 75,00 €

50jährige Zugehörigkeit

Urkunde

Präsent im Wert von 100,00 €

60jährige Zugehörigkeit

Urkunde

Präsent im Wert von 150,00 €

Die Überreichung erfolgt durch den Bürgermeister oder die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis in der letzten öffentlichen Sitzung des Stadtrates des jeweiligen Jahres bzw. zum Ehrenamtsempfang des Folgejahres.

c)

Ehrenamtspreis der Stadt Neuhaus am Rennweg

Beginnend ab dem Jahr 2026 verleiht die Stadt Neuhaus am Rennweg jedes Jahr auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates

-

einen Ehrenamtspreis an einen ortsansässigen Verein, Wohlfahrtsverband, Personengruppen ö. ä. dotiert mit einer Geldprämie in Höhe von 2.000,00 Euro und

-

einen Ehrenamtspreis an eine Einzelperson dotiert mit einer Geldprämie von 500,00 Euro.

Vorschläge auf Verleihung eines Ehrenamtspreises können von jedermann an den Bürgermeister erfolgen.

Der Bürgermeister ruft durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt rechtzeitig zur Einreichung von Vorschlägen auf.

Zustimmung oder Ausschluss eines Vorschlages obliegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus im Rahmen einer Empfehlung an den Stadtrat.

Nachfolgende Bewertungskriterien muss ein Vorschlag erfüllen:

1.

Der Verein, Wohlfahrtsverband oder die Personengruppe muss seinen Sitz in der Stadt Neuhaus am Rennweg haben. Die Einzelperson muss ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Neuhaus am Rennweg haben.

2.

Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss sich örtlich auf das Gebiet der Stadt Neuhaus am Rennweg oder mindestens eines Ortsteils beziehen.

3.

Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abgabenordnung, mildtätigen Zwecken gemäß § 53 Abgabenordnung oder kirchlichen Zwecken gemäß § 54 Abgabenordnung dienen und den Maßgaben der Selbstlosigkeit gemäß § 55 Abgabenordnung entsprechen.

4.

Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren dauerhaft und regelmäßig erbracht worden sein.

5.

Eine wiederholte Ehrung des gleichen Preisträgers für ähnliche Verdienste ist frühestens nach Ablauf von 10 Jahren möglich.

Die Verleihung der Ehrenamtspreise erfolgt durch den Bürgermeister oder die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis im Rahmen eines öffentlichen Empfangs.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Neuhaus am Rennweg, den 30. Juli 2026

Stadt Neuhaus am Rennweg

Scheler

Bürgermeister

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der 2.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Würdigung persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste (Ehrensatzung) vom 30. Juli 2026 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)

_____________________________________________________________ 

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Neuhaus am Rennweg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.