Die Bekanntmachung der Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg zur Vereinbarung nach § 7 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) zwischen der Stadt Lauscha - übertragende Gemeinde - und der Stadt Neuhaus am Rennweg, ausgefertigt für die Stadt Lauscha durch den Bürgermeister, Herrn Zitzmann, am 28.04.2023 und für die Stadt Neuhaus am Rennweg durch den Bürgermeister, Herrn Scheler, am 18.04.2023, einschließlich dieser Vereinbarung, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg am 19. August 2023, Ausgabe 08/2023, wird wie folgt berichtigt:
Die Anlage 1 zur Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Thüringer Straßengesetz wird ersetzt durch:
Sonneberg, den 21. August 2023
Im Auftrag
Dr. Höfner — Siegel