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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 9/2023
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates Goldisthal

Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 135/2023 vom 17.08.2023

Die Niederschrift der 21. Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2023 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 136/2023 vom 17.08.2023

Die Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Goldisthal gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die in der Anlage zum Beschluss enthaltene Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Goldisthal wurde am 31.08.2023 durch den Bürgermeister ausgefertigt und wird hiermit nachstehend bekanntgemacht.

Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Goldisthal vom 31. August 2023

Die Gemeinde Goldisthal ist an einem vielfältigen Vereinsleben interessiert. Sie unterstützt und fördert daher nach Maßgabe des Haushaltes alle in der Gemeinde Goldisthal bestehenden gemeinnützigen Vereine.

Der Gemeinderat stellt aus diesem Grund nachfolgende Vereinsförderungsrichtlinie auf.

§ 1

Antragsberechtigte

1.

Antragsberechtigt sind alle in der Gemeinde Goldisthal ansässigen gemeinnützigen Vereine mit sozialer, sportlicher und kultureller Aufgabenstellung, sofern diese hauptsächlich innerhalb der Gemeinde wahrgenommen wird. Schwerpunkt der Bezuschussung sind Vereine, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.

2.

Politische Parteien und Vereinigungen erhalten keine Zuwendungen.

§ 2

Antragsgegenstand

1.

Bezuschussungsfähig sind Vorhaben der Vereine, die dem jeweiligen satzungsmäßigen Vereinszweck entsprechen und erforderlich sind. Dies sind insbesondere

a)

Veranstaltungen mit überregionalem Charakter,

b)

Veranstaltungen, die einen Höhepunkt im Vereinsleben darstellen und unter überwiegender Teilnahme der Goldisthaler Einwohner stattfinden,

2.

Für Veranstaltungen gemäß Nr. 1 a) und b) können die Vereine einen Regelzuschuss beantragen. Der Regelzuschuss beträgt

-

für den 1. Veranstaltungstag pauschal 200,00 € und

-

für den 2. und 3. Veranstaltungstag pauschal je 200,00 €.

Voraussetzung für die Bewilligung des Regelzuschusses ist, dass an dem jeweiligen Veranstaltungstag mindestens ein kostenpflichtiger Liveauftritt einer Musik- oder sonstigen Kulturgruppe stattfindet.

§ 3

Form der Anträge

1.

Anträge auf Bezuschussung sind 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.

2.

Der Antrag auf Regelzuschuss gemäß § 2 Nr. 2 muss außerdem den Termin, die Bezeichnung, den Ort und den Ablaufplan der Veranstaltung enthalten.

3.

Bei erstmaliger Beantragung muss der antragstellende Verein seine Vereinssatzung als Anlage zum Antrag mit einreichen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

4.

Die Anträge sind bei der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg oder dem Bürgermeister der Gemeinde Goldisthal einzureichen.

§ 4

Zuständigkeit

Über die Bewilligung von Regelzuschüssen für Veranstaltungen nach § 2 Nr. 1 a) und b) entscheidet der Bürgermeister. Der Bürgermeister berichtet über durch ihn bewilligte Regelzuschüsse jeweils in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung.

§ 5

Auszahlung

Die Auszahlung des Regelzuschusses erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung auf die vom antragstellenden Verein benannte Bankverbindung, erforderlich ist die Angabe der IBAN. Mit abgeschlossener Veranstaltung wird der Verwendungsnachweis als erbracht angesehen.

§ 6

Schlussbestimmung

Es besteht kein Anspruch auf Bezuschussung, selbst wenn Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt sind.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Vereinsförderungsrichtlinie tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Goldisthal vom 01. April 2010 außer Kraft.

Goldisthal, den 31. August 2023

Gemeinde Goldisthal

Machold

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 137/2023 vom 17.08.2023

Es wird beschlossen, dem Thüringerwald-Verein Goldisthal e.V. für die Durchführung des Waldfestes am 15.07.2023 einen Zuschuss gemäß Vereinsförderungsrichtlinie in Höhe von 550,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 138/2023 vom 17.08.2023

Es wird beschlossen, dem Schützenverein Goldisthal e.V. für die Durchführung des Schützentages am 30.09.2023 einen Zuschuss gemäß Vereinsförderungsrichtlinie in Höhe von 550,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 139/2023 vom 17.08.2023

Es wird beschlossen, dem Kermsenverein Goldisthal e.V. für die Durchführung der Kermse 2023 einen Zuschuss gemäß Vereinsförderungsrichtlinie in Höhe von 1.500,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 140/2023 vom 17.08.2023

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Goldisthal aufgrund der leicht verbesserten Haushalts- und Finanzlage auch weiterhin die Elternbeiträge für Kindergärten und die Hortgebühren für Familien mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Goldisthal übernimmt. Die Zuschüsse zu den Verpflegungskosten für Goldisthaler Kinder in Kindergärten und Schulen werden ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 nicht mehr gewährt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 141/2023 vom 17.08.2023

Es wird beschlossen, die Mittel aus dem Klimapakt mit den Kommunen gemäß § 8 Abs. 2 ThürKlimaG im Jahr 2023 in Höhe von 3.750,00 Euro für den Bau von Verschattungsanlagen zu verwenden.

Die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 werden genehmigt. Deren Deckung ist durch die bereits vereinnahmte Zuwendung gewährleistet.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 142/2023 vom 17.08.2023

Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 0200.6552 - Gebühren für die Prüfung der Jahresrechnungen 2020 und 2021 durch das Kreisprüfungsamt des Landratsamtes Sonneberg - im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.640,00 Euro werden genehmigt.

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen aus Zinsen für Geldanlagen bei HH-Stelle 9100.2071 in Höhe von 640,00 Euro und aus Dividenden bei HH-Stelle 8170.2100 in Höhe von 6.000,00 Euro gewährleistet.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.08.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister